Ja, muss er.
ZitatLaut UN ECE R79 (Regelung für Lenksysteme) und der EU-Verordnung 2019/2144 müssen Systeme mit aktiver Spurführung den Fahrer eindeutig und rechtzeitig informieren, wenn sie nicht mehr zuverlässig arbeiten. Dabei sind folgende Warnformen erlaubt:
1. Visuell (Pflicht) → Anzeige im Cockpit oder Head-up-Display
2. Akustisch (optional, aber häufig verwendet) → Warntöne oder Sprachhinweise
3. Haptisch (optional, aber empfohlen) → Vibration des Lenkrads oder sanfter Widerstand
BMW hat sich hier eben auch für Nummer 2 entschieden.
Von „ständig“ war oben auch zuerst nicht die Rede. Wenn du meinst es stimmt was nicht, fahr zum Händler.