BMW i4 Forum Wartesaal - Bestellen - kaufen - Lieferzeit 2023 2024 2025 - Auslieferung des BMW Elektro

  • Zumindest in Ö gilt: Wenn du ein Auto innerhalb eines Jahres und dann auch noch mit Gewinn verkaufst, wird es finanztechnisch als kommerziell eingestuft. Das ist dann quasi ein „Spekulationsgeschäft“.

    D.h. du musst diesen Gewinn versteuern.

    Verkaufst du innerhalb eines Jahres mehr als wie ca. 5-6 Autos, dann fällst du ins Gewerberecht und brauchst auch eine entsprechende Gewerbeberechtigung.


    Hatte mal ein Ex-Arbeitskollege praktiziert, dass er immer Fahrzeuge von D nach Ö selber importiert hat, ist sie dann 1-3 Monate gefahren umd hat sie dann weiterverkauft, quasi um sich nebenbei was dazuverdienen. Hat da aber dann schnell mal einen Brief bekommen. 😉

    Das sind ja schlussendlich schon zwei paar Schuhe, wenn ich ein Absicht mit der Absicht Gewinn zu erzielen einkaufe, und dann später verkaufe, und das in einem größeren Rahmen wird da jedes Finanzamt einen Gewerbebetrieb unterstellen - ist ja selbst bei Kleinanzeigen ab einer bestimmten Anzeigenzahl so.

    Aber den i4 zu übernehmen, zu fahren und ein paar Monate später zum Marktpreis zu verkaufen ist definitiv nicht per se kommerziell. Es kann so sein unter gewissen Rahmenbedingungen, aber diese Generalisierung ist falsch.

    Spannender ist da eher die ganze Prämiengeschichte, da es da zumindest in Deutschland Mindesthaltedauern gibt, die man natürlich nicht unterschreiten darf.


    So oder so ist aber das Gespräch mit dem Steuerberater an der Stelle sicher nicht verkehrt ;)

  • naja, in Ö bekommst sowieso keine Förderung, da der i4 zu teuer ist ;)
    darum steht ja drinnen innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt, daher ist es, wie du es beschrieben hast, innerhalb von 4 Monaten verkaufst du ihn wahrscheinlich nur, weil du Gewinn machen willst, dann ist es kommerziell,
    behältst du ihn 5 Monate ist alles gut, ich gehe davon aus, wie oben schon beschrieben, dass BMW vermeiden will, du bekommst 10% Rabatt und verkaufst dann das Auto 7% unter Listenpreis und streifst daher 3% Gewinn ein,
    da müsstest du in Ö das theoretisch nur dem Finanzamt melden, wenn du Gewinn gemacht hast, aber Gewerbeberechtigung brauchst da auf alle Fälle keine

    BMW i4 M50 in tansanitblau 12/2022


    Morgan Plus 8 in british racing-green 04/1994

  • Ich kann das Auto auch nach einem Monat verkaufen, weil es mir nicht gefällt :) Oder weil ich mehrere Autos bestellt habe, und die kommen dann alle gleichzeitig. Oder ich war jung und brauchte das Geld. Und viele mehr.


    Wie gesagt: es kann kommerziell sein, aber ist es nicht per se. Auch nicht in Österreich. Ansonsten könnte umgekehrt BMW ja auch den kompletten Verkauf innerhalb von 4 Monaten verbieten bzw. mit einer Strafe belegen, stattdessen ist das aber nur bei kommerziellem Weiterverkauf der Fall, um eben gegen Scalper - oder wie auch immer man die bei Autos nennt - etwas in der Hand zu haben.

    Worauf es aber rauslaufen würde, wäre ja, dass der Verkäufer erstmal vom Verkauf etwas mitbekommen müsste um dir dann kommerzielles Handeln vorwerfen und nachweisen zu müssen, damit die Klausel greift. Und dass das bei einem einzelnen privaten Verkauf nicht sehr erfolgversprechend ist, dürfte wohl jedem klar sein.

  • so, kann mich auch schön langsam aus dem Wartesaal verabschieden,
    Auto ist angemeldet, morgen um 08:00 kann ich es dann übernehmen,
    habe es aber leider noch nicht gesehen, da heute mein Verkäufer nicht da war, wie ich mir den Typenschein abgeholt habe,
    ich hoffe es kommt kein Wintereinbruch, weil ich erst am Dienstag die Wintergummi´s montieren kann,
    da mein Händler jetzt doch morgen keine Zeit hat die Gummi´s zu montieren, bei ihm wäre es frühestens am 21.12. gegangen
    und mein Reifenhändler ist von morgen bis Montag im Urlaub, da hätte ich mir die Gummi´s heute nur so abholen können

    BMW i4 M50 in tansanitblau 12/2022


    Morgan Plus 8 in british racing-green 04/1994