Hallo,
da ich aus Österreich komme, kenne ich mich in D nicht aus mit der dortigen Rechtslage,
was aber natürlich ziemlich blöd ist, ist, dass du als langjähriger Kunde so behandelt wirst,
das ist schon ziemlich komisch.
Bei mir war es so, dass ich einfach ein Angebot bekommen habe, nach ein paar Wochen "studieren" und einigen Nachfragen,
sind wir dann zum Kaufvertrag über gegangen,
hier ist es in Österreich so (wie schon immer), wenn kein Fernabsatz stattfindet, also im Geschäft vom BMW-Händler stattfindet, er für beide Seiten bindend ist,
d.h. bei uns ist es dann so, dass weder der Händler noch der Käufer zurück treten können,
außer es treten vorher definierte Sachen ein, wie z.B. ev. Lieferverzug, Kunde bekommt den in Aussicht gestellten Kredit/Leasing nicht, etc.
wobei es hier dann teilweise auch Schadenersatzforderungen geben kann.
ein bisschen anders ist es, wenn der Vertrag zwischen 2 Firmen gemacht wird, hier gibt es dann noch striktere Regeln
Tut mir echt leid für dich, dass das so gelaufen ist, wobei hier würde ich eher weniger BMW die Schuld geben, sondern eher dem Händler,
dass er dich nicht ausreichend aufgeklärt hat.