Am Ende ist doch die Frage, was man erreichen will, nicht immer ist hier gleich der Anwalt nötig.
Ich hab schon so viel in meinem Leben ohne Anwalt lösen können, indem ich mich einfach zuvor über die rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten informiert habe.
Also:
Ersatzmobilität, Schadensersatz, o.Ä.? -> Das wird ohne Anwalt sicher nichts
Stornierung -> evtl. kein Anwalt, da das eigentlich ein einfaches Thema ist.
Grundsätzlich ist es absolut richtig, dass auch ein unverbindlicher Liefertermin zum in Verzug setzen ausreichend ist. Da gibt es dann entsprechende Fristen, die soweit ich weiß bei 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin sind. Jetzt hast du aber natürlich das Problem, dass auf der Bestellung was anderes steht als das, was dir der Händler gesagt hat. Wie das nun aussieht, weiß ich schon gar nicht, ist aber auch nicht schlimm.
In Verzug setzen kannst du nämlich auf jeden Fall machen, da gibt es entsprechende Vorlagen. Du forderst zur Lieferung auf mit einer "fairen" Frist auf Basis des dir genannten Liefertermins und kündigst alternativ den Rücktritt vom Vertrag an und behältst dir weitere rechtliche Schritte vor. Das ganze immer schriftlich und mit Nachweis (Einwurfeinschreiben reicht), damit du auch ein klares Datum für die Frist hast. Das müsste an den gehen, bei dem du effektiv bestellt hast.
Im Normalfall wir das ganze dann intern schonmal an die richtige Stelle eskaliert, die dann auch weiß, welche Rechte du als Verbraucher du an dieser Stelle tatsächlich hast. Und da ist das in den meisten Fällen dann ganz einfach: ist das Auto überhaupt schon gebaut? Kriegt man es auch anderweitig los? Lohnt es sich hier, einen Rechtsstreit zu riskieren?
In den meisten Fällen (so kenne ich es auch schon vor Lieferengpässen, Wartezeiten, etc. - auch bei Wandlungen) kommt man aus dem Vertrag dann raus, weil der Verkäufer ja genau weiß, dass er nicht liefern kann.
Darf ich fragen, wo du bestellt hast, wenn nicht über die BMW-Bank? Sixt? Alphabet? Geschäftskunde? Privat?
P.S. Das ist übrigens keine Rechtsberatung, sondern nur die Erfahrung meinerseits, dass ein ordentliches Schriftstück mit den richtigen Paragraphen häufig schon ausreicht, um zu erreichen was man will. Man braucht grundsätzlich einfach nur das richtige Druckmittel. In einem Fall habe ich sogar den Verbraucherschutz einfach in CC genommen (Vodafone) und ich war innerhalb von ein paar Stunden dann aus dem Vertrag draußen
Man muss sich einfach nur überlegen, welche Interessen der Geschäftsgegner hat und wie man das für sich nutzt.