Also Anwalt sagt ganz klar: "Schlucken und aufs Auto freuen".
Durch den Zusatz "Herstelleranteil (bis auf Widerruf)" ist Sixt hier fein raus und die Erhöhung zählt nicht als klassische Preiserhöhung, weshalb die Erhöhung absolut rechtens ist und auch kein Rücktrittsrecht besteht.
Dachte mir sowas schon fast, da die Rechtsabteilung von Sixt sicherlich bei Androhung vom Anwalt nicht so direkt die Stornierung abgelehnt hätte, wenn das rechtlich nicht in Ordnung ist, da dein Anwalt das ja sonst direkt hätte aushebeln können.