Alles anzeigenGanz einfach, der Polizist schaut bei sich ins System dort findet er das COC Papier zu deinem Fahrzeug dort sind alle Rad Reifen Kombinationen die BMW für Ihre Serienräder freigibt aufgeführt bzw. homologiert, dann schaut der Polizist passt das und er schaut sich dann noch die Felge an, Zubehör Felgen erkennt man recht einfach und das bekommen selbst ungeschulte Polizisten hin, dazu kommt das die Felgen irgendwo noch eine Nummer haben diese kann er sich notfalls auch raussuchen und schauen.
Grundlegend ohne das es böse gemeint ist scheint es das du dich mit dem Thema nicht beschäftigt hast, daher hier für dich mal eine Aufstellung wie der Spaß funktioniert:
Originale Rad + Reifenkombination von BMW:
Diese Felgen plus Rad Reifenkombinationen werden zusammen mit dem Fahrzeug homologiert, eine Homologation ist vereinfach gesagt die Zulassung und Typisierung des Fahrzeuges, nach der Entwicklung, sodass es zulassungsfähig wird, großer Prozess ziemlich teuer. Um es zu vermeiden das die Besitzer eines z.B. i4 alle Originalen BMW Felgen eintragen müssen oder Papiere mitschleppen müssen, werden alle von BMW für den i4 vorgesehenen Felgen hier mit einbezogen, weshalb dort keinerlei Papiere oder Eintragung nötig ist. Die Pol. kann dieses COC Papier einfach in Ihrem System abrufen, sowie auch welche Felgenmodelle hier einbezogen sind.
Räder von Drittherstellern:
ABE:
Generell es drei gängige Optionen, die erste und einfachste ist das ein Hersteller seine Felgen gleich der Seriendimensionen fertigt und hier dann eine Zulassung per ABE erwirkt bzw. die Felge entsprechend abnehmen lässt.
Durch die Allgemein Betriebs Erlaubnis (kurz ABE) ist diese Felge dann wenn sie entsprechend der Auflagen in der ABE montiert wird eintragungsfrei und das Fahrzeug muss keinem Sachverständigen vorgeführt werden, eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt ebenso. Hier müssen immer die Auflagen der ABE beachtet werden, denn eine ABE ist immer nur gültig für ein Fahrzeug im Serienstand, sprich wenn man Federn verbaut hat oder Anbauteile dann ist eine ABE nicht gültig und es muss eine Abnahme erfolgen, ebenso wenn andere Reifenkombinationen montiert werden.
Teilegutachten:
Felgen die von den Seriendimensionen abweichen oftmals dann als "Tuning" Felgen bezeichnet, zumeist dann deutlich größer oder breiter als das was das Fahrzeug Serienmäßig fährt haben zumeist ein Teilegutachten, dies bedeutet das die Felgen auf entsprechende Festigkeit, Sicherheit etc. geprüft wurde. Da es sich jedoch hier um eine größere Veränderung handelt, welche den Fahrzeugzustand erheblich verändern kann und bei nicht fachgemäßem Einbau Schäden verursachen können, muss hier das Fahrzeug nach Einbau einem Sachverständigem vorgeführt werden, diese prüft dann mithilfe des Teilegutachtens ob hier alles passt und trägt diese dann in den Fahrzeugschein ein, diese Eintragung erlischt ebenfalls wenn man jetzt nachträglich Federn oder ähnlich am Fahrzeug verändert.
Sondereintragung nach 21 StVZO:
Es gibt sehr spezielle Räder oder Räder deren Teilegutachten auf andere Fahrzeuge lautet, welche aber auf mehr Fahrzeuge als das im TG benannte passen, möchte man sich so etwas verbauen, benötigt man mind. ein Festigkeitsgutachten sowie eine Traglastbescheinigung der Felgen, diese muss dann im verbauten Zustand alle Vorgaben zwecks Verschränkung Frei Gängigkeit etc. erreichen und kann dann in einem größeren Einzelgutachten nach Paragraph 21 eingetragen werden, teuer und gibt eine Stellen die das nicht anbieten.
Somit hast einen groben Vereinfachten Überblick was es gibt und worauf zu achten ist
Danke für die ausführliche Erklärung.
Ich hab mit die ABE und das Felgengutachten vom Händler heruntergeladen und ausgedruckt und ins Handschuhfach gelegt. Damit bin ich auf der sicheren Seite.