Das ist korrekt, jedoch hat dr Rabatt nichts mit dem Verkaufspreis zu tun. Nur wenn der Listenpreis steigt, kann ggf. der Händler die Steigerung weitergeben.
Ich bin da eher gelassen, da die AGB eine erhebliche Schlechterstellung des privaten Käufers darstellt und daher angreifbar ist. Sollte dies so kommen, wird es eine Klagewelle geben.