d.h. in Österreich hast da momentan mit der aktuellen Gesetzeslage nicht wirklich eine Handhabe und dass wissen gerade die großen Händler bereits,
denen Einzel-Privatkunden eher egal sind,
kleinere Händler, die auf solche Kunden angewiesen sind, schlucken dann ev. das und machen sogar einen Verlust, weil BMW Österreich ihnen das Auto zum Tagespreis verrechnet
darum habe ich beschlossen, mich einfach nicht mehr aufzuregen, weil ich ja auch 2k mehr bezahlt habe, und dann noch 2k weniger Ausstattung bekommen habe,
weil es am Ende des Tages außer zusätzlichen Nerven nichts bringt,
mal schauen, was mir jetzt mein Händler bei der AHK anbietet, nachdem er mir die ja entfernt hat, weil er angeblich die Info hatte, dass die im November nicht lieferbar ist
BMW Preiserhöhung i4 ab 25.01.2023
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Aber der Fall ist hier doch etwas anders, als dort jeweils beschrieben. Preissteigerungen wurden ja bereits weitergegeben und das war auch vereinbart. Nur eben nicht mehr ab Bau des Fahrzeugs. Hier von einer "nachträglichen wirtschaftlichen Unmöglichkeit" oder dem "Wegfall der Geschäftsgrundlage" zu sprechen für ein Fahrzeug, das vor der Preiserhöhung bereits gebaut wurde halte ich für seeeehr weit weg geholt.
Niemand spricht davon, Preissteigerungen generell nicht akzeptieren zu wollen, es geht nur um die, die ab Bau des Fahrzeugs (zu alten Konditionen) noch dazu kommen sollten, die ja zuvor über den Kaufvertrag kategorisch ausgeschlossen wurden.
So oder so: probieren geht über studieren, einfach mal entsprechende Schreiben aufsetzen und schauen was bei raus kommt - schlimmer als den kompletten Betrag zu zahlen wird es nicht werden
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ich kann dir eben nur berichten, wie es bei mir gelaufen ist, bis kurz vor der Auslieferung war eine Preiserhöhung nie ein Thema,
nur max. diese Option entfällt jetzt oder wird durch eine andere ersetzt,
1 Woche vor Auslieferung, als bereits das Auto zum Händler unterwegs war, informierte mich der Verkäufer, das Auto sei teurer als im KV,
dann hatte ich die Möglichkeiten:
1. die Erhöhung akzeptieren und Auto übernehmen
2. die Erhöhung nicht akzeptieren und warten, bis ich ein Auto bekomme, dass soviel kostet wie im KV vereinbart (laut Verkäufer wird das aber nicht mehr eintreten)3. die Erhöhung nicht akzeptieren und KV kostenlos stornieren
er hat auch gemeint, ich kann gerne mit dem Rechtsanwalt kommen, dann erhalte ich das Auto aber auch nicht,
und sobald ich aber dem höheren Preis zustimme, bekomme ich das Auto und kann dann natürlich hinterher nicht mehr klagen, weil es ja einvernehmlich ward.h. in Ö ist das ev. ein bisschen anders als wie bei euch,
weil man ja hier beim Verkaufsabschluss bereits den KV bekommt, dafür bekommen wir im Normalfall dann keine Auftragsbestätigung mehr, die ist eher für die Händler aber nicht für die Endkunden bestimmt,
bis Anfang 2022 war es in Österreich eigentlich nicht üblich, dass der KV nicht eingehalten wird und anders als in D hat es bei uns in der Vergangenheit auch keine Preiserhöhungen gegeben,
seit Anfang 2022 ist dies jedoch anders und steht mittlerweile bei uns auch im KV drinnen, dass der tatsächliche Preis bei Auslieferung bestimmt wird, daher hast da dann noch weniger Handhabe -
Ich habe meinen Wagen ohne Preisanpassung übernommen.
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in meinem KV gab es gar keine Preiserhöhungsklausel,
aber wie oben schon beschrieben ist das obsolet,
ich hätte auf meinen KV bestehen können, dann hätte ich das Auto nicht erhalten und BMW hätte das ausgesessen, bis ich storniert hätte,
oder so wie in meinem Fall, ich habe "einvernehmlich" die Preiserhöhung angenommen,
der Verkäufer hat mir das klipp und klar gesagt, klar kannst du auf dem KV bestehen, dann bekommt dein Fahrzeug jemand anderer und deines ist dann offiziell nicht lieferbar,damit hätten sie vermutlich noch mehr Geschäft gemacht
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Hallo Jungs,
sorry, dass ich mich so lange nicht bei der Diskussion beteiligt habe, aber ich hatte gestern u. heute ziemlich viel
Übergabediskussions-, Förderpapier- u. Raketenteststress.
Aktueller Stand: Mein (oder wie auch immer ich es nennen soll) BMW ist sowas von Hammercool,
ich geb´ ihn sicher nicht mehr her.
Was zur Zeit am Automarkt abläuft ist irgendwie alles nicht mehr "normal".
"Mein" (mit Anführungszeichen) i4 M50 ist aktuell zwar noch nicht bezahlt, aber ich hab den Typenschein u. er ist auf mich angemeldet,
weil mein Händler (Boss von 7 Filialen u. von meinem Verkäufer) noch auf die schriftliche Rückmeldung von BMW Salzburg abwartet.
Zwar steht auf der Rechnung, der Standard bla bla, "Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, unser Eigentum.",
aber ich hab auch nicht mal etwas unterschrieben bei der Übergabe.
Ich kann mich nicht erinnern, dass ich mal ein Auto bekommen habe, ohne dass ich vorher dafür bezahlt habe.
Mein Verkäufer ist zur Zeit lt. seinen Bemerkungen der "Sündenbock", weil er bei mir den Passus "Preisänderungen bis Status 111" in den
Kaufvertrag geschrieben hat. Er darf bzw. muss nun immer den Zusatz "aktueller Verkaufspreis am Tag der Übergabe" in Kaufverträgen nutzen.
D.h.: der Kunde ist der gefi***e, akzeptiere das, oder lass´ es. (krank)
Mein Verkäufer ist bereits ein alter Hase bei BMW, hat auch schon bei Porsche-VW gearbeitet u. meint, dass die Art
wie ein Hersteller mit seinem Händlernetz umgeht, läuft es zur Zeit nur bei BMW.
MB hat ja bereits auf eine Art Verkaufsargentur umgestellt, u. bei Mini (Tochter von BMW) sei dies bereits für nächstes Jahr fix.
Egal: mein Verkäufer meint, dass ich für die zusätzlich, fälligen 1.500,-- (lt. aktueller Rechnung) mit irgendeiner Art Naturalien
beruhigt werde. Ob es nun irgendein Wochenendurlaub oder ein BMW Paket Care (Service inkl. 4 Jahre Gewährleistung) ist,
kann er mir erst nach schriftlicher Rückmeldung von BMW Salzburg sagen.
Aber ehrlich gesagt, auch um die erhöhte Kaufsumme, die Kiste ist es wert.
Ich werde auch mal in den nächsten Tagen die Restsumme überweisen, was soll´s, ein Rechtsstreit ist mir zu zeitintensiv,
und, ich werde scheinbar nicht ganz ohne "Goodie" aussteigen.
Ach ja Förderpapierstress.
Bei uns in Österreich gibt es zur Bundesförderungen auch eine Landesförderung (von Land zu Land unterschiedlich),
da muss man einiges an Zetteln einscannen u. mailen.
Den Antrag bei der Bundesregierung hab ich mal mit all den notwendigen Unterlagen eingereicht.
Die Rechnung (welcher mein Händler nicht "detaillierter" schreiben konnte/wollte)
hab´ ich mit meiner eigenen "Rechnungsaufschlüsselung" zusammen in einer pdf-Datei ergänzt.
Mehr als eine Ablehnung kann ich ja nicht erhalten, vor allem da in der veröffentlichen Liste der förderfähigen Fahrzeuge
der i4 ohne Zusatz u. der i4 eDrive 35 gelistet ist.
lg
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ParadoxJdf wehe du schickst keine Bilder deines Fahrzeugs ;). Ansonsten wirklich viel Spaß damit trotz der offensichtlichen Fehlbehandlung. Ich sehe aber bei Kia/Hyundai/Seat/VW leider noch viel schlimmere Zustände.
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ParadoxJdf: hab ich auch schon gesehen, dass der i4 und der i4 eDrive35 in der Förderliste gelistet sind,
werde das auch mal probieren, ob der Allrad und M50 dann Sonderausstattung sind, somit würde ich dann wenigstens wieder 3k vom Staat zurück bekommenbin aber gespannt, ob das so durch geht,
in der Fördermaske steht dann nämlich nur der i4 eDrive40 drinnen und nicht mehr nur i4 alleine,
aber egal, probieren kann man es ja
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ParadoxJdf wehe du schickst keine Bilder deines Fahrzeugs ;). Ansonsten wirklich viel Spaß damit trotz der offensichtlichen Fehlbehandlung. Ich sehe aber bei Kia/Hyundai/Seat/VW leider noch viel schlimmere Zustände.
i4fahrer Bilder sind online, (für Drohnenvideo ist es heute zu windig)