Hast du ein Foto von der Seitenansicht?
Hinten war er da etwas hochgepumpt, da er da leicht in einer Senke steht auf dem Parkplatz.
Würde sagen maximal 0,5cm tiefer als deiner an der VA.
Hast du ein Foto von der Seitenansicht?
Hinten war er da etwas hochgepumpt, da er da leicht in einer Senke steht auf dem Parkplatz.
Würde sagen maximal 0,5cm tiefer als deiner an der VA.
aha, interessant, war letztens in OÖ, um bei meinem Morgan die historische Genehmigung durchführen zu lassen
und da habe ich den Hinweis/Merkblätter gesehen, dass ein Fahrwerk nur dann von der Landesregierung eingetragen wird, wenn es sich um kein Gewinde Fahrwerk handelt,
dieses muss nach wie vor vom ZT abgenommen werden und natürlich auch entsprechend verplombt werden, weil sonst kannst du es ja selber runterschrauben,
aber ist wahrscheinlich so wie immer, es gibt ein Bundesgesetz, aber jedes Bundesland legt dann die Interpretation anders an,
hatte da von meinem Begutachter auch die Aussage erhalten, als ich ihm gesagt habe, das Fahrzeug wurde eh in Wien 1995 einzel-genehmigt: "was die in Wien gemacht haben, interessiert mich mal überhaupt nicht"
weil der wollte das Fahrzeug nochmal einzelgenehmigen, bzw. sie haben mir dann eine neue Einzelgenehmigung ausgestellt, obwohl es nur um eine historische Eintragung ging,
machen sie aber in OÖ anscheinend mittlerweile immer so und dann musst du auch z.B. Kopfstützen nachrüsten, obwohl mein Fahrzeug original keine hatte und auch so genehmigt wurde
siehe hier der Link:
https://www.land-oberoesterrei…n-Infoblatt2024.05.06.pdf
Hinweis: Es werden von der Abteilung Verkehr, KFZ Prüfstelle, keine Schraubfahrwerke,
keine Distanzscheiben in Verbindung mit Fahrwerksfedern geprüft. Für diese Umbauten
sind nach wie vor gesonderte Gutachten von Ziviltechnikern bzw. TÜV erforderlich
(siehe Liste).