Übrigens: wer auf Mobilität angewiesen ist, der sollte sogar jeweils in die Partnerwerkstatt gehen, weil offensichtlich eine Versicherer kostenlos einen Ersatzwagen bezahlen, wenn man die Reparatur in einer Partnerwerkstatt durchführen lässt. So wäre es zumindest bei mir gewesen, allerdings ohne Werkstattbindung.
Das Ding ist halt, zumindest bei gekauften Autos, dass die Gutachter und Partnerwerkstätten der Versicherung den Schaden gerne mal "günstiger" reparieren, bei Leasing ist das eher egal, aber wenn einem das Auto gehört, dann sind manche Reparaturen im Zweifelsfall langfristig nicht so gut für den Wiederverkauf. Deshalb hab ich das mit dem Gegengutachten auch immer gemacht, einmal war der Unterschied bei über 6000€ zwischen dem Gutachter der Versicherung und dem Gutachten meiner Vertragswerkstatt, unter anderem hatte der Gutachter der Versicherung Bauteile gar nicht erst mit aufgeschrieben, die offensichtlich kaputt waren. Als ich die HUK dann damit konfrontiert hatte, waren sie plötzlich einverstanden, dass ich das Auto bei meiner Werkstatt reparieren lasse und sie haben den vollen Betrag (abzgl. SB) übernommen. Kostenlosen Leihwagen hatte ich trotzdem, allerdings nicht von der Versicherung sondern von der Werkstatt, hatte mit dem Chef von dem Autohaus nen Deal, dass ich immer kostenlose Leihwagen bekomme, wenn ich mein Auto bei ihm in die Werkstatt bringe. Bei nem Wildunfall ein paar Jahre später (anderes Auto, selbe Marke) hatte ich das dann wieder so gemacht, da hat die HUK dann sogar auf ihren eigenen Gutachter verzichtet und die Reparatur in der Nicht-Partnerwerkstatt so freigegeben.
Natürlich geht das mit den kostenlosen Leihwägen von der Werkstatt nicht bei jedem, aber zumindest den Vertragshändler mal den Schaden begutachten lassen, sollte man, finde ich, trotzdem. Er kennt die Besonderheiten der Modelle eben einfach besser als ein freier Gutachter und weiß deswegen auch besser, was es tatsächlich kosten wird bzw. was zusätzlich noch getauscht werden muss, das von außen nicht sichtbar ist.
TL;DR: Werkstattbindung immer akzeptieren, um die 20% zu sparen, wirklich dran halten muss man sich eh nicht und gezahlt wird trotzdem, maximal muss man halt ein oder zwei Anrufe mehr machen bzw. einen Umweg mehr zur Wunschwerkstatt für das Gegengutachten in Kauf nehmen.