Im Zweifel im Rahmen der Sachmängelhaftung eine Frist zur Ausbesserung setzen. Wenn Rechtsschutz vorhanden im Vorfeld mal mit dem Anwalt klären wie man vorgeht (so hab ichs gemacht), das heißt ja nicht dass der sofort tätig werden muss.
Und ja, ich habe auch auf Ausbesserung aller Mängel bestanden da ich das Auto gekauft habe, also das Restwertrisiko sonst meins wäre.