Die darf ja nur nicht unten sein. Weil sie dann eventuell in den Radarbereich kommt.
Meine Orange - i4 M50 Sunset Orange
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Hmm, ich habe natürlich auch einen Halter mit Werbung vom Händler unten.
So lange ich nichts merkwürdiges feststelle, lasse ich das einfach mal so, oder sollte man da auf alle Fälle aktiv werden?
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wie ist das dann in Österreich?
da verschrauben wir die Kennzeichen nicht,
die werden immer nur geklippst,
entweder in so einen Standardhalter oder man besorgt sich selber diese "Rahmenlose" Clips,
Klett oder Magnethalter sind in Österreich auch nicht erlaubtDoch, mittlerweile schon.
Bei mir sind bei alle 3 (i3, i4 und i8) die vorderen Kennzeichen verschraubt (ohne die Buchstaben oder Wappen durchzubohren), versehen mit jeweils 2 weißen und 2 blauen Abdeckkappen.
Die Regelung, dass Kennzeichen nicht geschraubt werden dürfen, hat es sicher mal gegeben, dürfte aber überholt sein: mein Vater war auch ganz verwundert wir er das bei mir gesehen hat.
Streng genommen, sind die Kennzeichenhalter zum Klipsen, die nahezu 100% der Österreicher verwenden, auch in Österreich verboten: es dürfen nämlich keine Anbauteile nachträglich an das Fahrzeug angebracht werden, die über das Fahrzeug hinausstehen - und das ist bei einem an der vorderen Stoßstange angebrachten Kennzeichenhalter zum Klipsen definitiv so.
Klett sind mittlerweile "toleriert". Bei unseren Firmenfahrzeugen sind die vorderen Kennzeichen mit Klett angebracht. -
Ich habe gerade extra nochmal geschaut, es gibt zwei Vorschriften, einmal eine bezüglich der Radarsysteme, das hier kein Halter genutzt werden darf, die andere sagt aus das diese Halter nicht gesetzeskonform sind:
Sachverhalt:
Die meisten BMW Händler verwenden zur Befestigung des hinteren Kennzeichens Ihre mit Werbeaufdruck versehenen Kennzeichen-Unterlagen.
Darüber hinaus wird die gleiche Unterlage für die Befestigung des vorderen Kennzeichens verwendet.
Auswirkung:
Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.
Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler.
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puh, da muss ich nochmal schauen,
gestern hab ich mir nämlich das Bundesgesetz angeschaut und da steht definitiv drinnen, dass die Kennzeichenhalterung eine Art "Sondergenehmigung" ist,
die eben per diesem Gesetz dann generell in Österreich erlaubt ist,
Klett und Magnet sind in Ö aber nach wie vor verboten, d.h. wenn es jemand beanstandet, hast du ein Problem -
Mal ein paar Bilder auf dem Weg zum BMW Fahrertraining gemacht :D.
Ich liebe die Farbe einfach, das Handy ist aber komplett überfordert damit. Frisch gewaschen scheint er einfach durch die Folie noch krasser.
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Wenn ich den Konfigurator so durchstöbere, fehlt mir diese geniale Farbe beim LCI .
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Yep, auch bei Individual ist sie raus.
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Das ebenfalls wunderschöne Aventurinrot ist auch sogar bei den Individualfarben rausgeflogen. Echt schade.
Wie war das Fahrertraining?
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Das Sanremo Green ja auch.
Sind jetzt alles Vintage Farben.