Meine Erfahrung mit dem SCHLECHTEN Service von BMW

  • ich werde berichten...

    Würde mich vom Prozedere auch interessieren. In Foren liest man ja gerne gefährliches Halbwissen und nicht selten kommt es auf Details an.

    Warum interessiert es mich? Ich habe sowas noch nie gebraucht aber vielleicht zeigt sich hier sogar, wie wichtig es sein könnte, ein deutsches Fabrikat zu haben. Es macht vielleicht auch einen Unterschied mit dem Händler oder dem Hersteller zu streiten. Gibt es da vielleicht Unterschiede zwischen BYD und BMW?

    Wie wahrscheinlich ist die Wandlung?

    Werden Mängel einzeln betrachtet?

    Sascha76 , Dir wünsche ich eine geräuscharme Klärung!

  • Es macht vielleicht auch einen Unterschied mit dem Händler oder dem Hersteller zu streiten. Gibt es da vielleicht Unterschiede zwischen BYD und BMW?

    Wie meinst du das ?


    Rechtlich ists egal, beides ist keine natürlich Person sondern ein Unternehmen.. der Hersteller wird vermutlich eine bessere Anwaltliche Vertretung haben bzw. kann es dort passieren, das die einfach sagen Wandlung und gut ist, weil das für die mehr Aufwand ist mit jemand vor Gericht zu gehen plus negative Presse etc.


    Beim Händler ist das anders, der könnte es schon drauf ankommen lassen..

    Am Ende wird das aber kaum was ausmachen und es ist so oder so eine doofe Situation.


    Es spielt auch keine Rolle ob das ein BMW ist oder ein BYD oder ein Toyota, den jeder Hersteller hat einen Sitz in DE, welcher dann entsprechend der Ansprechpartner ist und dafür zuständig. Wo das Werk ist, ist dann recht egal. Da BMW ja auch nicht nur aus DE sondern auch z.B. aus Mexiko kommen.

  • Ist das immer so? Aiways hat ja auch den Service über ATU machen lassen. Kann sein, das Du recht hast. Ich bin mir da eben nicht sicher.

    Der Vertrieb der Fahrzeuge läuft aber über die Aiways Europe GmbH mit Sitz in München und deutschem Gerichtsstand sowie Rechtsform, daher hier nichts anderes.


    Wenn man als Hersteller in Deutschland Fahrzeuge verkaufen will, braucht man entweder einen Importpartner oder man gründet ein Unternehmen oder NL in Deutschland, anders geht es nicht und dann ist entweder der Importeur oder das Unternehmen/NL bei Rechtsstreitigkeiten der Ansprechpartner.

  • Sooo, mal einen kurzen zwischenstand...

    am 19.06.2024 hat der Anwalt den Rücktritt von Kaufvertrag erklärt, mit der Frist bis zum 05.07.2024 zu reagieren...
    seitens BMW leider keine Reaktion.


    nun wurde erneut eine Frist bis zum 26.07.2024 gesetzt mit der Androhung der Klage.

    mal abwarten was passiert.

  • Ich glaube nicht, dass es so einfach sein wird zu wandeln - letztlich ist der Käufer immer Partei und jeder Mitarbeiter von BMW Zeuge. Was nicht schriftlich dokumentiert vorliegt wird sich kaum nachweisen lassen.

    Abgesehen von den Mängeln die bestehen!


    Selbst bei einem Mangel, den ich direkt bei Übergabe schriftlich festhalten habe lassen hat ein Gericht anders entschieden - der Verkäufer hat sich in der Verhandlung in offensichtliche Widersprüche verstrickt - die ich beweisen konnte - alles hat gelacht.

    Ein Gutachter hat jedoch festgestellt, dass das Fahrzeug aktuell mehr wert sei als beim Kauf und somit einen Wertverlust negiert!

    Nur in groben Zügen!


    Vor Gericht und auf hoher See -- den kennt ihr vermutlich alle - kann ich aber nur bestätigen!


    Allerdings hätte ich schon viel früher einen RA hinzugezogen! Viel Glück mit Gottes Hand!

  • Vor Gericht und auf hoher See -- den kennt ihr vermutlich alle - kann ich aber nur bestätigen!

    Ich kenne den Spruch, behaupte aber er ist falsch. Recht und Gerechtigkeit sind natürlich zwei paar Schuhe!

    Ich durfte mal in einem eigenen Fall erleben wie verzwickt die Rechtsprechung sein kann. Und irgendwann ist Aufwand und Nutzen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis.

    Ein (ehemaliger) Richter als Schwiegervater ersetzt da quasi die Rechtschutzversicherung.

    Und es ging um weitaus schwieriger Dinge als ein Auto.

  • Letztlich sagt der Spruch nichts anderes - da es von vielen Dingen abhängt in welche Richtung ein Urteil gehen kann - auch von der Tagesverfassung eines jeden am Verfahren beteiligten.


    Am Ende werden - gerade wenn es nur um Geld geht oftmals Vergleiche geschlossen - da Anwälte eine weitere Kostennote verrechnen können und der Richter keine Begründung für sein Urteil schreiben muß!


    Ich für meinen Teil bevorzuge den Anwalt bevor ich mich lange selbst auseinandersetze - da ich zum einen dann weniger Engagiert in dem Fall bin und somit nicht um jeden Preis gewinnen möchte. Zum Anderen passt es mit gesetzten Fristen etc. pp. - spart somit Zeit!

    Darüber hinaus sollte man sich auch überlegen ob es einem das Geld wert ist Klage zu erheben - selbst wenn man keine Rechtsschutz hätte!

  • naja, bisher hat BMW Nürnberg nicht reagiert, auch auf die zweite aufforderung nicht...
    Warten wir mal bis zum 26.07.... dann wäre der nächste Schritt die Klage.


    für mein Verständniss: die Probleme sind ja da und auch nachvollziehbar, somit wurde das Fahrzeug nicht Mägelfrei übergeben und BMW hat den Vertrag nicht erfüllt.

    alle 5 Nachbesserungs Versuche brachten erstmal nur verschlecherung und dann nur teilweise Besserung.

    Zudem wurde das Fahrzeug bei der Reperaturen ja auch noch beschädigt.


    bleiben wir mal gespannt.