Winterreifen in Italien

  • Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex ("Speedindex") aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.


    Nach dieser Regelung würde im Schein der Index Y stehen. Obohl die Höchstgeschwindigkeitr 190km/h ist.

    Laut BMW darf ich im Winder auch die 245/45 R18 100H XL*, M+S aufziehen. Die haben aber nur Index H.

    Darf ich die nun vor dem 15 Oktober aufziehen oder nicht? Wir wollen am 12 Oktober an den Gardasee und beim Brenner weis man ja nie…. Daher wollte ich mit Winterreifen fahren.

    Die Winterreifenpflicht beginnt erst 15.11


    Bitte nich mit: ich glaube, ich würde einfach.... anworten, nur fakten!


    Weiß einer, ob ich trotzdem die Reifen aus der Reifenliste fahren darf, obwohl die nicht im Schein stehen?


    LG.

  • Naja, die Rechtslage ist ja klar:

    In Italien ist es verboten, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben als in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgesehen. Die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit (Bauartgeschwindigkeit) des Fahrzeugs hat hierfür keine Bedeutung. Maßgebend ist ausschließlich der Geschwindigkeitsindex

    Ob du dich dann im Falle eines Falles rausreden kannst, kann dir niemand sagen. Aber was die Fakten angeht ist das definitiv nicht erlaubt.

  • Im Schein darf ja nur noch eine Größe stehen. Aber zugelassen sind vom Hersteller ja mehrere Größen. Früher standen dort alle größen drin. Daher habe ich von Mercedes immer das Datenblatt mitgeführt. (für D)

  • Du wolltest doch Fakten :D Fakt ist, dass ein Geschwindigkeitsindex im Schein steht und der zählt für diese Regelung, ungeachtet der Höchstgeschwindigkeit. Hat bestimmte auch den Hintergrund, dass der Geschwindigkeitsindex nicht immer zur vmax passt, eben weil es so Themen wie Tragfähigkeitsabschlag usw. gibt, wie das beim M50 aufgrund des hohen Gewichts beispielsweise auch ist.


    Alles andere ist dann auf gut Glück o.Ä., aber ich persönlich würde - wenn ich das sagen darf - wahrscheinlich einfach mit Sommerreifen fahren. Die Wahrscheinlichkeit eines Schneesturms im Oktober bei der Brennerfahrt halte ich doch für relativ gering.

  • da haben wir in Österreich Glück, da stehen alle erlaubten Reifengrößen im Zulassungsschein,
    bzw. müssen da auch drinnen stehen,
    weil was nicht im Zulassungsschein steht, ist dann auch nicht erlaubt bei einer Kontrolle,

    ist das in Deutschland anders?

    BMW i4 M50 in tansanitblau 12/2022


    Morgan Plus 8 in british racing-green 04/1994

  • im Schein steht ausschließich die Bereifung die bei Auslieferung drauf war. Die CoC Bescheinigung habe ich nicht. (ist wol mit dem Brief an die Leasing zurück geschickt worden)

  • ok, dann ist das bei euch anders,
    bei uns stehen alle Dimensionen, die im COC sind, auch im Zulassungsschein,
    wie soll ich sonst bei einer Kontrolle nachweisen, dass ich diese Dimension überhaupt fahren darf?

    BMW i4 M50 in tansanitblau 12/2022


    Morgan Plus 8 in british racing-green 04/1994

  • Wer ist denn "euch"? DE? AT?

    In meinem deutschen Schein steht definitiv auch nur die Werksbereifung drin mit 245/40 R19 98Y vorne und 255/40 R19 100Y hinten.


    Und nachweisen tust du das nicht über den Fahrzeugschein, sondern übers COC-Papier bzw. die Beamten können das entsprechend nachschauen. Außer du hast eine bestimmte Kombination eintragen lassen, die sonst nicht fahrbar wäre, die steht dann im Schein.

  • bei uns ist Österreich


    ich weiß nicht, ob der normale Streifenpolizist unterwegs in das COC rein schauen kann,
    gerade früher haben sie dann bei größeren Bereifungen bei mir immer geschaut, ob die auch wirklich eingetragen sind,

    mittlerweile könnte es vielleicht ein bisschen relaxeder sein, hatte aber auch schon länger keine Polizeikontrolle mehr

    BMW i4 M50 in tansanitblau 12/2022


    Morgan Plus 8 in british racing-green 04/1994

  • Ich würde mal davon ausgehen, dass es da eine entsprechende Datenbank für die Behörden gibt, denn sonst könnte ein Polizist ja unmöglich prüfen, ob eine Reifenkombination, die zwar im COC steht, aber nicht im Schein, überhaupt gefahren werden darf.


    Nur wird das in dem Fall keinen Unterschied machen, da das Gesetz ja explizit den Buchstaben im Schein betrifft.