Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex ("Speedindex") aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.
Nach dieser Regelung würde im Schein der Index Y stehen. Obohl die Höchstgeschwindigkeitr 190km/h ist.
Laut BMW darf ich im Winder auch die 245/45 R18 100H XL*, M+S aufziehen. Die haben aber nur Index H.
Darf ich die nun vor dem 15 Oktober aufziehen oder nicht? Wir wollen am 12 Oktober an den Gardasee und beim Brenner weis man ja nie…. Daher wollte ich mit Winterreifen fahren.
Die Winterreifenpflicht beginnt erst 15.11
Bitte nich mit: ich glaube, ich würde einfach.... anworten, nur fakten!
Weiß einer, ob ich trotzdem die Reifen aus der Reifenliste fahren darf, obwohl die nicht im Schein stehen?
LG.