Teilweise Verlust der Förderprämie durch verzögerte Lieferung beim Privatkauf

  • Hallo zusammen,


    diese Frage richtet sich vor allem an Privatkäufer!

    Ich denke bei Firmenfahrzeugen interessiert das die Fahrer überhaupt nicht, und bei Privat-Leasing, bin ich nicht sicher, wie die Situation ist.


    Ich habe mir November 2021 den i4 M50 bestellt.

    Lieferdatum war 08 / 2022. Im Vertrag als "Kundenwunsch" angegeben.

    Als es sich abzeichnete, dass der Termin nicht eingehalten werden kann, was ich bereits im Sommer vermutet habe, habe ich regen Kontakt zum Händler aufgenommen.

    Nach und nach haben Sie die Kommunikation eingestellt und auf meine Mails gar nicht mehr reagiert.

    Ich musste Anwalt einschalten.

    Fahrzeug wurde Mai 2023 geliefert.


    Umweltbonus für Privatkauf lag 2022 bei 5.000€, 2023 lag er bei 3.000€.

    Weiterhin musste ich über ein Jahr, statt nur weniger Monate, einen Mitwagen fahren.

    THG-Quote für 2022 habe ich verloren.


    Gegen die Bundesregierung zu klagen, klappt nicht. Die haben diese ziemlich bescheuerte Regelung, dass der Stichtag der Tag der Zulassung ist.


    Nun versuche ich gegen BMW vorzugehen. Deren Argument ist aktuell höhere Gewalt wegen Corona und Ukraine-Krieg.

    Weiterhin habe ich einen etwas besseren Preis bekommen, weil mein Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit BMW hat.

    Der Händler komm nun also noch zusätzlich damit, dass deswegen nicht die AGBs für Privatkunden gelten.

    Der Fall liegt nun schon seit über einem Jahr bei meinem Anwalt. Auf außergerichtliche Einigungen geht BMW nicht ein. Klagen ist der einzige Weg, der aktuell noch übrig bleibt.


    Ich vermute, ich bin nicht der Einzige, der in dieser Situation ist. Wie seid ihr damit umgegangen?

    Gab es irgendwelche Erfolge bei den Schadensersatzforderungen?

    BMW i4 M50, Portimao Blau metallic (EZ 05 / 2023)

  • Ich glaube, dass du - ohne ein Versäumnis konkret beweisen zu können - kaum eine Chance hast. Die Hersteller haben sich bereits zu Beginn von Corona und der Kriegssituation abgesichert und so ziemlich alles angepasst, was irgendwie gefährlich werden könnte. Die Kennzeichnung des Liefertermins als "Kundenwunsch" war eine der Maßnahmen, da selbst ein unverbindlicher Liefertermin einklagbar ist, ein Kundenwunsch mit "Lieferung nach Möglichkeit des Werkes" aber eben nicht. Die Sache ist aber ja wie du schreibst schon beim Anwalt, daher würde mich viel mehr interessieren, wie der Anwalt deine Lage einschätzt. Wenn du hier fragst, könnte man meinen, dass der Anwalt keine so großen Chancen sieht, oder?


    Die große Frage ist ja, wenn du verklagst: BMW oder den Händler. BMW wird mit höherer Gewalt argumentieren und das können sie in dem Fall auch, da eine Pandemie und ein Krieg eben tatsächlich höhere Gewalt in Bezug auf die Lieferketten sind, und das ja kein Geheimnis war zu der Zeit. Der Händler hingegen hat ja nichts falsch gemacht, außer dir evtl. nicht direkt geantwortet. Also wen verklagst du?

  • Also wen verklagst du?


    ... und auf was, konkret?

    Wenn sogar ein offensichtlicher Sonderpreis-/

    Vertrag abgeschlossen worden ist.


    BTW, nur zur Sicherheit:

    Wir sind hier ein herstellerunabhängiges

    Forum, Austausch unter Privatpersonen

    und Laien - keine Rechtsberatung.

  • Wie seid ihr damit umgegangen?

    Bie mir hatte sich durch die Verzögerung der Zinssatz für die Finanzierung von 2,49 auf 4,49% erhöht, das sind Mehrkosten von ein paar tausend € auf die 3 Jahre Laufzeit. Hab das beste draus gemacht und die zum Änderungszeitpunkt höhere Restwertschätzung ausgenutzt um die Monatsrate um rund 150€ zu senken, hätte bei dem ersten Vertrag rund 650€ im Monat zahlen müssen, weil damals der geschätzte Restwert nach 3 Jahren niedriger war und das dann die notwendige Monatsrate gewesen wäre, hab die dann auf 500€ glatt reduziert (Mindestrate wäre bei 460€ oder so gewesen).

    War rechtlich sicherlich auch nicht ganz fein von BMW den Kunden zu zwingen einen schlechteren Zinssatz zu akzeptieren. War halt im Prinzip entweder unterschreiben oder der bestehende Vertrag wird nicht erfüllt und das Auto nicht gebaut. Quasi die Verfügbarkeit nach Werk wird nie verfügbar werden.


    Hab das damals (Anfang bis Mitte 2023) nem befreundeten Audi-Verkäufer erzählt, er hatte nur gesagt: Bei Audi wäre das nicht passiert, die halten sich zumindest an die Verträge, Liefertermine werden aber bei Audi genauso verschoben.

    Für mich war das Thema damit aber auch erledigt, wegen paar € hin oder her mach ich da kein Fass auf.

  • Als Privatkunde hättest du den höheren Zinssatz nicht akzeptieren müssen, habe ich auch nicht gemacht und bin bei 2,49% geblieben auch wenn das Auto sehr spät kam. Kreditangebote für Privatkunden sind nämlich 12-18 Monate gültig so lange sich die zu finanzierende Summe nicht ändert, was du durch höhere Anzahlung hättest ausgleichen können.


    Habe ich damals bei meinem nämlich durchgeboxt als sie mir auch höhere Zinsen unterjubeln wollten.


    Zu dem anderen Thema, die Prämie war nie garantiert denn sie hätte auch sofort auslaufen können weil der Topf leer ist. Ich sehe da 0 Chancen etwas zu bekommen. Das mit dem Mietwagen wird auch eigenes Risiko sein.


    Wegen 2000 Euro so einen Rechtsstreit zu beginnen, würde ich nicht machen im Zweifel kostet das weil das Auto der Streitwert ist mehr als du bekommen könntest.

    BMW i4 M50 Sunset Orange - mit eigentlich allem inkl. M-Technikpaket und 868M nur kein Carbon und AHK;)


    Ansonsten fahre ich noch:
    Jaguar F-Type V8S in schwarz mit Blackpack

    Mazda MX-5 ND - 30th Anniversary Edition

    2 Mal editiert, zuletzt von i4fahrer ()

  • 6 Wochen später hätte mich die 3000€ Förderung gekostet😅 so gesehen wars dann 0 auf 0.

    Und was hat das mit den Zinsen zu tun die dir erhöht wurden? :D

    BMW i4 M50 Sunset Orange - mit eigentlich allem inkl. M-Technikpaket und 868M nur kein Carbon und AHK;)


    Ansonsten fahre ich noch:
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    Mazda MX-5 ND - 30th Anniversary Edition

  • Und was hat das mit den Zinsen zu tun die dir erhöht wurden? :D

    Die waren mir im Prinzip relativ egal, hat eigentlich nur den Zinsgewinn der Anlage auf der Gegenseite rechnerisch um 2% reduziert. Erst so bei rund 7% würde ich tatsächlich draufzahlen im Vergleich zum Direktkauf. Ich fand das mit der niedrigeren Monatsrate nen guten Deal, hat das freie Kapital um 150€ pro Monat erhöht, was mir langfristig mehr bringt. Ich Versuch eigentlich immer so gut es geht wenigstens nen Autokredit laufen zu haben, damit ich überhaupt nen Hedge gegen die Inflation in der Vermögensbilanz drin habe. Hab ja sonst nichts an Krediten, selbst das Haus ist abbezahlt und kostet nur die üblichen Nebenkosten. Da ich persönlich nicht viel von Immobilien als Geldanlage halte, nicht weil es sich nicht rechnet, sondern weil ich kein Interesse an dem Aufwand bzw. den Vermieterrisiken habe, fällt es für mich flach Immobilienkredite als Hedge zu nutzen.

    War zwar jetzt etwas Off-Topic, aber erklärt hoffentlich warum ich den Änderungsvertrag freiwillig unterschrieben habe.

  • Meine Einschätzung ist hier auch wegen dem relativ geringen Streitwert würde ich keinesfalls mit BMW vor Gericht ziehen, vor allem da die Aussichten nicht wirklich gut sind..


    Wenn du Pech hast zieht sich das lange und durch die Instanzen und die Kosten des Verfahrens übersteigen ganz ganz schnell die Marke von 2000 EUR und wenn du verlierst, kommen dann noch die Kosten von BMW, die je nachdem nicht nur einen Anwalt dort sitzen haben, auf dich zu das wird schnell 5 stellig..


    Die Lebenszeit die man dadurch verliert vor Gericht blöd rumzusitzen kommt auch dazu die lässt sich ja nicht in EUR bemessen..


    Für mich sieht es so aus, BMW hat dir keinen Termin bestätigt, die Bundesregierung hat was geändert dadurch hast du 2000 EUR weniger, mangels sicherem Liefertermin fehlt hier eigentlich schon die Grundlage für die Klage gegen BMW und die Regierung wie du sagst da kann man nicht klagen. Es könnte sogar sein das ein Gericht nach Prüfung der Unterlagen die Klage abweist. Wie Phchecker geschrieben hat BMW hat sich da schon genug Rückversichert.

  • Ich hab etwas mehr Rabatt bekommen, als bei anderen Händlern, die ich kontaktiert habe.

    Der Vertrag sieht ansonsten, wie ein normaler Kaufvertrag (ist nicht mein erster Neuwagen), bis auf eine Zeile "Konditionsgeber". Da steht meine Firma drin.

    Bei der Abholung hat dann der Händler allen ernstes behauptet, dass ich das Fahrzeug in Namen meiner Firma kaufe.

    Ansonsten lagen ganz normal die AGBs für Privatkäufe bei.


    Ich wollte keine Rechtsberatung, ich wollte wissen, ob andere in der Situation waren und wie es geendet hat.

    Ich habe ja schon einen Anwalt, der sich damit beschäftigt. Hab nur zu diesem Thema null Rechtssprechungen im Netz finden können.

    Ich glaube, dass du - ohne ein Versäumnis konkret beweisen zu können - kaum eine Chance hast. Die Hersteller haben sich bereits zu Beginn von Corona und der Kriegssituation abgesichert und so ziemlich alles angepasst, was irgendwie gefährlich werden könnte. Die Kennzeichnung des Liefertermins als "Kundenwunsch" war eine der Maßnahmen, da selbst ein unverbindlicher Liefertermin einklagbar ist, ein Kundenwunsch mit "Lieferung nach Möglichkeit des Werkes" aber eben nicht. Die Sache ist aber ja wie du schreibst schon beim Anwalt, daher würde mich viel mehr interessieren, wie der Anwalt deine Lage einschätzt. Wenn du hier fragst, könnte man meinen, dass der Anwalt keine so großen Chancen sieht, oder?

    Hab mir gerade im Detail nochmals meine Unterlagen angeschaut. Im Angebot stand "Kundenwunsch" drin. In der Auftragsbestätigung stand dann "Unverbindlicher Liefertermin" drin.

    Wie ich oben geschrieben habe, hat ja der Händler irgendwann den Kontakt abgebrochen. Davor ist folgendes Passiert:

    Der Händler ruf mich an und versucht mir zu erklären, dass BMW einen Fehler im Konfigurator hat wir die Ausstattung anpassen müssten.

    Ich hatte vorher blaue Bremssättel, nun rote. Ich glaube das Sportpaket musste angepasst werden.

    Da ich zu dem Zeitpunkt schon die Vermutung mit der Lieferzeit hatte, habe ich noch scherzweise gefragt, ob BMW hier mit Änderungen der Bestellung irgendwie mit dem Liefertermin tricksen möchte. Hat der Händler natürlich vehement verneint.

    Und was glaubt ihr dann, was in der ersten Bestelländerung drin stand: "Lieferungen nach Möglichkeiten des Werkes".

    Hier hab ich auch den Anwalt eingeschaltet, fristgerecht Einspruch eingelegt usw.

    "Lieferungen nach Möglichkeiten des Werkes" kann ja auch "erst in einigen Jahren" bedeuten :(


    Die große Frage ist ja, wenn du verklagst: BMW oder den Händler. BMW wird mit höherer Gewalt argumentieren und das können sie in dem Fall auch, da eine Pandemie und ein Krieg eben tatsächlich höhere Gewalt in Bezug auf die Lieferketten sind, und das ja kein Geheimnis war zu der Zeit. Der Händler hingegen hat ja nichts falsch gemacht, außer dir evtl. nicht direkt geantwortet. Also wen verklagst du?

    Gegen den Händler gehe ich auch nicht vor. Hier hat mich nur der Umgang mit dem Kunden angekotzt. Die waren dann auch total überrascht über meine Bewertung, die sie bei Abholung des Fahrzeugs haben wollten. Die Kommunikation des Händlers war das letzte. Und das vom "ältesten BMW Händler der Welt".

    BMW i4 M50, Portimao Blau metallic (EZ 05 / 2023)