Hallo zusammen,
diese Frage richtet sich vor allem an Privatkäufer!
Ich denke bei Firmenfahrzeugen interessiert das die Fahrer überhaupt nicht, und bei Privat-Leasing, bin ich nicht sicher, wie die Situation ist.
Ich habe mir November 2021 den i4 M50 bestellt.
Lieferdatum war 08 / 2022. Im Vertrag als "Kundenwunsch" angegeben.
Als es sich abzeichnete, dass der Termin nicht eingehalten werden kann, was ich bereits im Sommer vermutet habe, habe ich regen Kontakt zum Händler aufgenommen.
Nach und nach haben Sie die Kommunikation eingestellt und auf meine Mails gar nicht mehr reagiert.
Ich musste Anwalt einschalten.
Fahrzeug wurde Mai 2023 geliefert.
Umweltbonus für Privatkauf lag 2022 bei 5.000€, 2023 lag er bei 3.000€.
Weiterhin musste ich über ein Jahr, statt nur weniger Monate, einen Mitwagen fahren.
THG-Quote für 2022 habe ich verloren.
Gegen die Bundesregierung zu klagen, klappt nicht. Die haben diese ziemlich bescheuerte Regelung, dass der Stichtag der Tag der Zulassung ist.
Nun versuche ich gegen BMW vorzugehen. Deren Argument ist aktuell höhere Gewalt wegen Corona und Ukraine-Krieg.
Weiterhin habe ich einen etwas besseren Preis bekommen, weil mein Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit BMW hat.
Der Händler komm nun also noch zusätzlich damit, dass deswegen nicht die AGBs für Privatkunden gelten.
Der Fall liegt nun schon seit über einem Jahr bei meinem Anwalt. Auf außergerichtliche Einigungen geht BMW nicht ein. Klagen ist der einzige Weg, der aktuell noch übrig bleibt.
Ich vermute, ich bin nicht der Einzige, der in dieser Situation ist. Wie seid ihr damit umgegangen?
Gab es irgendwelche Erfolge bei den Schadensersatzforderungen?