Und genau deshalb zahlst du auch mit schwarzem Kennzeichen keine Strafe, sofern du mit dem BEV unterwegs bist.
Ein Kumpel von mir fährt die A12 wöchentlich hin und retour - hat einen Taycan und einen 911er auf Wechselkennzeichen, somit eine schwarze Nummer.
Hat einmal einen Strafbescheid bekommen, dagegen eingesprochen und der Fall war erledigt.
- Die Ausnahme von den IG-L-Tempolimits gilt nur für Fahrzeuge, die über eine Kennzeichentafel mit grüner Schrift verfügen. Diese kann seit April 2017 für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb beantragt werden, ist aber nicht verpflichtend. Wer will, kann das Nummernschild mit schwarzer Schrift auf seinem E-Auto belassen – in dem Fall muss er sich aber ebenso wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor an das angegebene Tempolimit halten.
Soweit mir bekannt ist, bleiben ausländische Fahrzeuge ohne grüne Kennzeichen straffrei, das trifft jedoch nicht auf österreichische Fahrzeugführer zu.