In den Gerantiebestimmungen steht „
- in das BMW i Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht
genehmigt hat oder das BMW i Fahrzeug oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller
nicht genehmigten Weise verändert worden sind oder….
Nun…ich gehe ja davon aus, dass eine AHK von Westfalia, die eine Zulassung für BMW hat dieser Bedingung entspricht