Anhängerkupplung nachrüsten und Garantie

  • In den Gerantiebestimmungen steht „

    - in das BMW i Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht

    genehmigt hat oder das BMW i Fahrzeug oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller

    nicht genehmigten Weise verändert worden sind oder….

    Nun…ich gehe ja davon aus, dass eine AHK von Westfalia, die eine Zulassung für BMW hat dieser Bedingung entspricht

    BMW i4 eDrive40

    an schönen Tagen:

    Triumph Speed Tripe 1050NJ

    Vorherige Autos:

    Mercedes C250 Coupé, Ford Mondeo MKIV, Peugeot 206

  • Naja eigentlich kann man davon nicht ausgehen..


    Weil da steht ja vom Hersteller genehmigt, das heißt BMW und nicht das das Ding für den i4 eine TÜV Freigabe oder Zulassung hat.. es muss eine Freigabe von BMW sein keine andere..


    Diese wird nur die Originale AHK von BMW haben und fertig.

    Ansonsten mal bei BMW anfragen.

  • Puh, das Kind wäre jetzt eh schon in den Brunnen gefallen. :(


    Aber das fände ich ein starkes Stück, wenn durch eine andere, zugelassene AHK die Akku Garantie flöten geht, obwohl man damit auch einfach nur die gleiche Anhängelast ziehen kann, für die der i4 eh schon zugelassen ist und die in den Papieren steht.


    Bei BMW nachfragen....ob man damit die Pferde nicht scheu macht?

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  • Ich bin aus der Nummer raus, da mir der nachträgliche Einbau einer AHK über BMW zu teuer ist.


    Es ist blöde das ich auf den Werkseinbau verzichten musste,

    weil ich damit über 60 K€ gekommen wäre u. der steuerliche Aspekt damit futsch ist bzw. deutlich schlechter.

    In 2024 hat man das vom Gesetzgeber natürlich alles wieder geändert ... toll ....


    Es ist halt so und daher wundere ich mich auch nicht das in Sachen E-Autos nichts mehr geht in Deutschland.

    Der Strom ist wegen Roaming richtig teuer und die Förderungen etc. ändern sich ewig.

    Ich weiß nicht was die Politiker sich bei all dem denken bzw. eigentlich so komplex ist das niemand mehr durchblickt.


    Okay ich bin abgeschweift vom Thema ...

  • Beim genaueren Lesen der Bedingungen und etwas Spitzfindigkeit fällt mir zudem das hier auf:


    "Die Leistungszusagen bestehen nicht, wenn ein Sachmangel an der Hochvolt-Batterie auf Unfallschäden
    zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass in das BMW i Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht

    genehmigt hat oder das BMW i Fahrzeug oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden sind"


    BMW müsste also nach meinem Verständnis nachweisen, dass die AHK ursächlich für den Schaden ist. Es reicht nicht einfach nur, dass sie verbaut ist. Das dürfte reichlich schwer werden.


    Ich werde nochmal bei Westfalia anfragen, wer genau die Genehmigungen ausstellt. Ob der Hersteller selbst oder eine Drittbehörde.


    Ansonsten belasse ich es dabei. Die Chancen auf ein Problem sollten sehr gering sein, dafür müsste ja erstmal ein Defekt auftreten und dann auch noch eine Verweigerung seitens BMW vorliegen.


    Grüße :thumbup:

    BMW i4 eDrive40

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  • Ja die werden halt alle Daten auslesen und wenn die dann sehen aha es wurde ein Hänger gezogen (das Auto bzw. Steuergerät merkt sich das ja wie oft da was angesteckt wurde etc.) und dadurch oder dabei ist ein Schaden entstanden, ab Werk hatte das Fahrzeuge keine AHK werden sie wissen wollen was ist verbaut und dann ganz einfach sagen, ist kein Original BMW Teil, daher nicht freigegeben von unserer Seite, schönen Tag..


    Die Wahrscheinlichkeit dafür, das dir dein Akku kaputt geht halte ich eh für sehr gering, daher wird das eh nie ein Thema werden..


    PS: das ist kein starkes Stück sondern völlig normal, ist doch dasselbe wie wenn du beim Zubehör Felgen verbaust, dann Probleme mit den Antriebswellen hast, dann sagt BMW auch tja Zubehör Räder verbaut, Gewährleistung gibt es nicht.. alles was du anbaust oder ein was nicht von BMW selbst ist, führt dazu das BMW dir bei Schäden an Teilen die unmittelbar von Umbauten betroffen sind, aus der Gewährleistung schmeißt.


    Beste Beispiel hierfür, wer sein Auto tieferlegen will verbaut Federn lässt die beim TÜV eintragen alles gut haben eine Zulassung für das Fahrzeug, gehen dir dann die Dämpfer 1 Jahr später kaputt kannst alles selbst zahlen trotz Gewährleistung weil Federn verbaut somit fallen die Dämpfer etc. aus der Gewähr von BMW raus.

  • Ich werde nochmal bei Westfalia anfragen, wer genau die Genehmigungen ausstellt. Ob der Hersteller selbst oder eine Drittbehörde.

    BMW genehmigt nichts, das ist der TÜV oder das KBA..


    Genehmigt von BMW sind nur BMW Original Teile mit BMW Teilenummer etc.

  • PS: das ist kein starkes Stück sondern völlig normal, ist doch dasselbe wie wenn du beim Zubehör Felgen verbaust, dann Probleme mit den Antriebswellen hast, dann sagt BMW auch tja Zubehör Räder verbaut, Gewährleistung gibt es nicht.. alles was du anbaust oder ein was nicht von BMW selbst ist, führt dazu das BMW dir bei Schäden an Teilen die unmittelbar von Umbauten betroffen sind, aus der Gewährleistung schmeißt.


    Beste Beispiel hierfür, wer sein Auto tieferlegen will verbaut Federn lässt die beim TÜV eintragen alles gut haben eine Zulassung für das Fahrzeug, gehen dir dann die Dämpfer 1 Jahr später kaputt kannst alles selbst zahlen trotz Gewährleistung weil Federn verbaut somit fallen die Dämpfer etc. aus der Gewähr von BMW raus.

    Zu Punkt 1: Bist du dir da sicher mit den Felgen? Das könnte ich mir tatsächlich noch so vorstellen, da in unmittelbarem technischen Zusammenhang.

    Zu Punkt 2 mit den Federn: Hier gibt es aber einen entscheidenden Unterschied zu meinem Fall. In meinem Fall ist der Wagen explizit und von Werk aus für die Anhängelast freigegeben (Fahrzeugschein und COC). Technisch besteht für den Akku und Motor überhaupt keine andere Belastung als mit der Original AHK. Bei den Federn ist das etwas anderes. Denkbare absurde Analogie wäre ja: Andere Federn verbaut und die Garantie auf bsp. einen Defekt am Fahrersitz wird nicht mehr gewährt.


    Zudem und mein stärkster Punkt: Eine BMW Niederlassung hat mir diese Anhängerkupplung verbaut. (Auf Wunsch des Verkäufers, der mir eine AHK zugesichert hat. Der VK war nicht BMW). Da würde ich nun ziemlich zornig werden, wenn die etwas verbauen, was meine Garantieansprüche gefährdet.


    In jedem Fall werde ich noch eine Bestätigung des fachmännischen Anbringens durch die BMW Niederlassung verlangen, den ich bisher nicht habe.

    BMW i4 eDrive40

    an schönen Tagen:

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  • Nein nein aber BMW versucht immer das sie nicht zahlen müssen und wenn da was kaputt geht beim Anhänger ziehen wegen der Last wird BMW sagen ja ab Werk hat der ja keine AHK und damit wäre nichts kaputt gegangen so wie wir ihn aus dem Werk ausgeliefert haben :)


    Wie du schon sagst lass dir schriftlich was geben von der NL das deine Gewährleistung etc. nicht angetastet wird, weil nur das Wort eine VK oder das BMW dir was eingebaut hat ist leider nichts Wert.. die Leute die das mit Gewährleistung entscheiden sitzen in MUC und sind sehr kreativ..

  • Erstmal müsste der Hersteller doch nachweisen dass die AHK ursächlich war, also auf den Streit würde ich mich einlassen und als Privatkunde dürften die Chancen da gut stehen.

    BMW i4 M50 Sunset Orange - mit eigentlich allem inkl. M-Technikpaket und 868M nur kein Carbon und AHK;)


    Ansonsten fahre ich noch:
    Jaguar F-Type V8S in schwarz mit Blackpack

    Mazda MX-5 ND - 30th Anniversary Edition