Österreich - IG-L Geschwindigkeitsbegrenzung

  • Die Hinweisschilder sind aber hinfällig, da die EU-Kommission die ursprüngliche Regelung wegen Ungleichbehandlung aufgehoben hat:

    https://www.adac.de/verkehr/re…t-tempolimit-oesterreich/


    Seither reicht es, wenn auf dem Kennzeichen ersichtlich ist, dass es ein E-Fahrzeug ist.

    Hmm... frage mich wie das bei meinem spanischen Kennzeichen gehen soll. In Spanien haben wir keine besondere E-Kennzeichen. Wir haben vorne in der Scheibe da wo in Detuschland die Umweltplakette ist einfach einen blauen Aufkleber mit einer 0 (Emissionen) drauf.

  • Ich habe schon öfter Post aus Österreich wegen der IG-L Überschreitung bekommen. Bis jetzt habe ich immer die Polizeistelle angerufen. Ab und zu hat es gereicht. In den anderen Fällen musste ich Einspruch einglegen, wie telefonisch vereinbart und eine Kopie von Fahrzeugschein mitschicken. Ging alles per Mail und hat bis jetzt immer funktioniert. Also ganz ruhig 130km/h bei IG-L fahren. Aber aufpassen, da speziell auf der Inntalautobahn wird die IG-L immer wieder durch eine normale 100 Begrenzung unterbrochen.

  • Ich bin aus A und kann euch versichern dass ausnahmslos jedes BEV (LKW natürlich nicht) in der IGL Zone schneller fahren darf, egal ob mit oder ohne E-Kennzeichen, egal woher das Auto kommt. Deutsche E-Kennzeichen haben diesbezüglich überhaupt keinen Vorteil weil diese ja auch an Hybrid Fahrzeuge vergeben werden, und die müssen das IGL-Limit wie die Verbrenner einhalten!

    Der Blitzer reagiert zwar wenn man mit 130 vorbei rauscht aber wenn am Foto ersichtlich ist dass es sich um ein BEV handelt (grünes A-Kennzeichen, Automodell) landet die Geschichte im Mülleimer. Wird das nicht eindeutig erkannt, was bei Mischplattformen wie dem i4 vorkommen kann, die Strafe beeinspruchen, Foto der Zulassung reicht in der Regel.
    Zu Beachten ist jedoch die Höhe IGL-Begrenzung, bei 100 darf man 130 fahren, bei 80 jedoch nur 100! Es betrifft die Inntalautobahn (BEV 130) sowie den Großraum der Städte der bei viel Verkehr mit IGL 80 limitiert wird (BEV 100).

    Aber immer genau schauen, sobald das IGL an den digitalen Schildern neben dem Tempolimit nicht aufleuchtet gilt das Limit auch für BEV! Und die 130 sind dann ziemlich genau, also im IGL gibt es so gut wie keine Toleranzen, im Gegensatz zum normalen Limit (130), da passiert mit Tempomat 140 nichts. (keine Gewähr!)

  • habe ich selber auch noch nicht erlebt, ist aber im Gesetzestext klar formuliert und bei unseren ständigen Änderungen kann es ev. schnell mal vorkommen,
    dass ein LH irgendwo eine IG-L verordnet, aber dann vielleicht diese Tafel nicht aufgestellt ist,

    und somit "Mitgliedsbeitrag" eingehoben wird ;)
    Hintergrund könnte da auch ein politischer sein, weil ja diese Regelung noch von den FPÖ-Verkehrsministern kommt, die IG-L Verordnung aber Sache der Länder ist,
    in Salzburg wurde ja jetzt z.B. ein IG-L aufgehoben, in Tirol jedoch aus einem IG-L ein permanter 100er


    luig nochmal, ein BEV ist nicht automatisch vom IG-L ausgenommen, die Ausnahme gilt nur in Verbindung mit dem Hinweisschild,
    deshalb auch meine Anmerkung, nicht einfach nur drauf vertrauen,

    ah ist ein IG-L brauche ich nicht einhalten, sondern aufpassen, ob auch diese Hinweistafel steht

    BMW i4 M50 in tansanitblau 12/2022


    Morgan Plus 8 in british racing-green 04/1994