Österreich - IG-L Geschwindigkeitsbegrenzung

  • Obwohl ich BEV-Treiber bin und davon profitiere, frage ich mich nach der Sinnhaftigkeit der Ausnahme vom IGL: 97% müssen sich an den Lufthunderter halten und 3 % dürfen 130 fahren :/ - das bringt doch nur Unruhe in die schon volle AB. Da stell ich den ACC auf 100 km/h und gut ist.

    Aktueller Fuhrpark:

    BMW G26 i4 M50, BMW I15 i8 Roadster, BMW I01 i3s, MV Agusta F4, MV Agusta TR

    "Qualität besteht, wenn der Preis längst vergessen ist." (Zitat: Sir Henry Royce)

  • Obwohl ich BEV-Treiber bin und davon profitiere, frage ich mich nach der Sinnhaftigkeit der Ausnahme vom IGL: 97% müssen sich an den Lufthunderter halten und 3 % dürfen 130 fahren :/ - das bringt doch nur Unruhe in die schon volle AB. Da stell ich den ACC auf 100 km/h und gut ist.

    Zustimmung. Leider fahren die Verbrenner alle links(obwohl rechts auch genug Platz wäre), Effektiv nutzen kann man den Lufthunderter mit Elektroauto kaum. Ich rede hier von Salzburg, wo die IG-L-Beschränkungen ja wieder aufgehoben wurden.

  • Na ja, wenn man die gesamte Inntal-Autobahn hernimmt macht es schon einen Unterschied ob ich 100 oder 130 fahr. Klar, wenn sie voll ist geht's halt zäher voran, aber immer ist sie ja nicht voll und dort ist das IGL jetzt permanent, im Gegensatz zu früher wo es bei wenig Verkehr aufgehoben wurde.

  • Obwohl ich BEV-Treiber bin und davon profitiere, frage ich mich nach der Sinnhaftigkeit der Ausnahme vom IGL: 97% müssen sich an den Lufthunderter halten und 3 % dürfen 130 fahren :/ - das bringt doch nur Unruhe in die schon volle AB. Da stell ich den ACC auf 100 km/h und gut ist.

    Das IG-L ist das zentrale Gesetz zur Luftreinhaltung und zum Immissionsschutz in Österreich. Dabei handelt es sich um ein Immissionsschutzgesetz, das eingeführt wurde, um die Luftqualität zu erhalten und den Ausstoß von Luftschadstoffen proaktiv zu reduzieren, und das lässt sich nunmal auf BEV und H2 Fahrzeuge nicht anwenden, da gibt es keinen tieferen Sinn dahinter. Es gibt einfach keine gesetzliche Grundlage e-Autos zu bestrafen wenn sie in einer IG-L Zone schneller fahren sofern die erlaubten Tempolimits eingehalten werden.

  • Stimmt nicht ganz, da gerade Feinstaub eben auch durch Reifen- und Bremsabrieb erzeugt wird, und der wird bestimmt auch im IG-L zu den Luftschadstoffen gerechnet. Das BEV hat lediglich keine Abgase, also hauptsächlich eben der CO2-Ausstoß, sowie andere Abgase, die bei der Verbrennung entstehen.

  • Ob es dabei auf einer Autobahn, also praktisch ohne Kurven, einen Unterschied zwischen 100 und 130km/h gibt? Die mechanische Bremse arbeitet dabei in der Regel bestenfalls in Notfällen und ob die Reifen bei 130 mehr Abrieb erzeugen? Ich gehe davon aus dass man sich die Geschichte schon genau angeschaut hat oder halt nur die Schadstoffe vom Auspuff berücksichtigt wurden.

  • luig da liegst du leider falsch und das ist, was auch bereits von einigen kritisiert wurde, auch bei modernen Verbrenner ist der Unterschied beim Abgas zwischen 100 und 130 kaum vorhanden,

    somit tritt der Großteil vom Feinstaub durch Aufwirbelung vom Asphalt und eben Reifenabrieb ein, klar, bei Kurven ist der Reifenabrieb höher, aber eben auch bei 130 entsprechend,


    hier ein Zitat einer Studie:
    Dabei gibt es kein einziges schlüssiges Argument, warum Elektroautos bei schadstoffbedingten Geschwindigkeitslimits bevorzugt behandelt werden sollten. Denn Elektroautos wirbeln genauso viel Gummi und Straßenstaub auf wie solche mit Verbrennungsmotor, während Schadstoffe aus deren Auspuff kaum mehr von Bedeutung sind.



    wenn man bedenkt, dass BEV´s eigentlich um einiges schwerer sind als wie vergleichbare Verbrenner, da erzeugen sie auf der Autobahn vermutlich sogar mehr Feinstaub,

    die Feinstaubbelastung der Verbrenner sehe ich nur bei Stop&Go, wie im Stau oder in der Stadt, weil das kurzzeitige Beschleunigen immer viele Schadstoffe ausstößt,

    mit konstanter Geschwindigkeit auf der Autobahn, wo du das Auto vermutlich auch im optimalen Bereich bewegst, erzeugst du kaum Feinstaub bei den Abgasen


    es ist eben ein Relikt von den FPÖ-Verkehrsministern, die auch Tempo 140 temporär mal eingeführt haben,

    ursprünglich galt es nur für grüne Kennzeichen, mittlerweile aber zwecks Gleichbehandlung für alle BEVs,


    und wie oben schon zigfach beschrieben, egal, ob jetzt ein Hinweisschild steht oder nicht,

    Fakt ist, laut Gesetz gilt die Ausnahme nur mit dem Hinweisschild, d.h. wenn jetzt überall eines steht ist es gut, aber das ist kein muss,

    bin auch gespannt, wie lange die Ausnahme noch gelten wird,

    genauso, wie ich erwarte, dass ziemlich bald ein Äquivalent zur motorbezogenen Steuer der Verbrenner kommen wird

    BMW i4 M50 in tansanitblau 12/2022


    Morgan Plus 8 in british racing-green 04/1994

  • IG-L wurde bereits 1997 beschlossen, da gab's keinen FPÖ-Verkehrsminister.


    Auf der Seite vom Ministerium lässt sich ja alles nachlesen falls es jemand interessiert - https://www.bmk.gv.at/themen/k…welt/luft/recht/ig_l.html


    Da steht alles über die Ausnahmen für e-Autos und die Hinweisschilder, diese wurden per 1. Juli 2019 auf den betreffenden Streckenabschnitten angebracht. - https://www.bmk.gv.at/themen/k…t/luft/recht/e_autos.html