Firmenwagen unter 70.000€: Welche Ausstattung braucht man wirklich? i35 vs i40? Abstriche zu Model3. Eure Erfahrungen

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade auch dabei, meinen i4 eDrive 40 mit M Sportpaket zu konfigurieren. Jetzt kam von meinem Fuhrparkverantwortlichen ein berechtigter Hinweis: Die 70.000-€-Grenze für die Versteuerung gilt am Tag der Zulassung.


    Das bedeutet, wenn ich die Konfiguration aktuell auf z. B. 69.950 € setze und BMW in der Zwischenzeit die Preise erhöht, könnte ich am Ende über der Grenze landen und müsste anstatt der 0,25 % die 0,5 % Versteuerung zahlen. 😕


    Wie seid ihr mit diesem Thema umgegangen? Habt ihr eure Konfig entsprechend angepasst oder einfach "das Risiko genommen"?


    Und weiß zufällig jemand, ob bei BMW aktuell Preiserhöhungen anstehen, die hier relevant sein könnten?


    Danke für eure Erfahrungen und Infos!

  • Ich würde mal nachfragen bei deinem Händler.. BMW erhöht zumeist die Preise entweder mit den Frühjahr oder den Herbstmaßnahmen oder mit einem LCI.


    Daher würde ich halt fragen wie lange Lieferzeit und wie sieht das auch mit der Preiserhöhung. Jetzt die Frage an sich wird ja nicht jede Preiserhöhung weitergeben, was zählt denn in diesem Falle, das was in der Preisliste steht oder das was auf deiner Bestellung steht, was auch wirklich berechnet wird ?


    Weil wenn du im Januar für 69.000 bestellst und im Februar wird erhöht auf 73.000, das wird aber nicht weitergegen und dein Auto kommt im März und kostet laut Vertrag 69.000, dürfe das doch die Grundlage für die Versteuerung bilden ?


    Ansonsten wäre das ja Quark, dann steht in i4 6 Monate beim Händler als Neuwagen rum in der Zeit werden die Preise um 5k erhöht und obwohl das Auto 5K weniger kostet, soll es teurer versteuert werden.. das macht ja kein Sinn eigentlich..

  • Nein, es zählt eben der Listenpreis, nicht der Betrag auf der Rechnung. Der Händler kann also nichts tun, falls BMW die Preise erhöht und der Wagen schon gebaut bzw. fest geplant ist. Ich würde auch versuchen, die Bestellung so zu timen, dass sie entweder vor den nächsten Maßnahmen produziert wird oder deutlich danach, sodass man die Konfiguration nach Preisanpassung nochmal anpassen kann. Alternativ eben mehr Puffer lassen, bei 70.000€ ist das ja zum Glück etwas einfacher als früher bei 60.000€. 100% Kontrolle hat man aber nicht, außer man kauft einen Lagerwagen o.Ä., wo man schon genau weiß, was alles drin ist.

  • Das ist schon klar, aber mich wundert es das nicht der Listenpreis der bei der Bestellung zugrunde lag zählt sondern der aktuellste bzw. der bei EZ.. wie gesagt das wäre ja bei einem Lagerwagen der 6 Monate alt ist totaler Quark..


    Ich weiß, das wir bei unseren Firmenwagen immer die Bestellung an das Finanzamt übermitteln und der Listenpreis der dort drinnen steht (Ja Listenpreis, der tatsächliche Preis wird separat ausgewiesen), wird dann genommen für die 1%..

  • Danke für eure Rückmeldungen!


    Es scheint tatsächlich so zu sein, dass der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung maßgeblich ist und nicht der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart wurde. Das macht die Sache natürlich etwas unberechenbar, insbesondere bei längeren Lieferzeiten oder möglichen Preisanpassungen durch den Hersteller. Siehe Link: Listenpreise Haufe

    CJ#22 Du hast recht, mehr Puffer einzuplanen wäre wohl die sicherste Lösung. Gerade bei der 70.000-€-Grenze ist es einfacher, ein bisschen Luft zu lassen, als früher bei den 60.000 €. Das Thema Timing der Produktion ist natürlich auch ein guter Ansatz – da werde ich mit dem Händler sprechen, ob er dazu genauere Infos hat. Danke für den Tipp!


    phchecker17 dass bei Lagerwagen andere Bedingungen gelten könnten, ist ein spannender Punkt! Ich kann mir aber vorstellen, dass es hier auf die Zulassung und die damit verbundene Preisliste zum Zeitpunkt der EZ ankommt. Wenn der Wagen schon zugelassen wurde, zählt eben der Bruttolistenpreis, der zu diesem Zeitpunkt gültig war – egal, wann er bestellt wurde. Das wäre dann zumindest nachvollziehbar, auch wenn es bei Neuwagen, die noch in der Pipeline sind, weniger flexibel ist.

    Ich denke, ich werde die Konfiguration nochmal prüfen und entweder etwas mehr Puffer einbauen (ca. 68.000€) und den Händler konkret auf die geplanten Preiserhöhungen und deren Auswirkungen ansprechen.

  • Beim Lagerwagen ging es mir darum, dass du halt weißt, was du wann kriegst. Da gibt es dann auch keine Preisanpassungen ;) Wenn du also das optimale Fahrzeug findest, weißt du, wie er zu versteuern ist.

  • Grüße,


    wie schon angemerkt, ja es zählt nur Brutto Liste ohne irgendwelche Rabatte.

    Ich wurde intern gefragt ob ich meine Bestellung von 71500 Euro auf unter 70000 Euro für 0.25 % anpassen möchte und habe abgelehnt.


    Schönen Abend


    Patzi

  • Letztlich war bereits mit dem ursprünglich von der Ampel geplanten Wachstums-Chancen-Gesetz eine Erhöhung auf des BLP auf die 90.000 oder 95.000 vorgesehen! Nachdem der vermutlich zukünftige Kanzler eine Kaufprämie ablehnt könnte es ja noch kommen - vorzugsweise auch für Zulassungen ab 10/2024 8)


    Also wenn man mit der Bestellung noch warten kann - kann es sich lohnen - da ich schwer davon ausgehe, dass etwas kommen wird weil es muß! ;)

    BMW i4 M50 2024

    Carrera 4 GTS 2021

    Boxster GTS 2015

    ..

    BMW X3 2012 - 2015

  • Bei der aktuell politischen Lage in Deutschland und der dem Land zu Verfügung stehenden Geldmittel wäre ich bei sowas eher zurückhaltend mit der Erwartungshaltung.. bevor die neue Regierung (die es ja bald geben wird) sich um die E- Mobilität kümmert müssen sie sich erstmal um unsere angeschlagene Wirtschaft kümmern und die fordern schon so viel Unterstützung in Geldmitteln, das der Bund das nicht stemmen kann.. sprich die werden erstmal schauen das sie das Geld zusammen halten würde ich meinen..

  • Wenn der Wagen schon zugelassen wurde, zählt eben der Bruttolistenpreis, der zu diesem Zeitpunkt gültig war – egal, wann er bestellt wurde. Das wäre dann zumindest nachvollziehbar, auch wenn es bei Neuwagen, die noch in der Pipeline sind, weniger flexibel ist.

    Ich denke, ich werde die Konfiguration nochmal prüfen und entweder etwas mehr Puffer einbauen (ca. 68.000€) und den Händler konkret auf die geplanten Preiserhöhungen und deren Auswirkungen ansprechen.


    Wenn ich in der Situation wäre, würde ich vermutlich nach einem Dienstwagen ("junger Gebrauchter") suchen, der meiner Konfiguration und dem erforderlichen Bruttolistenpreis <70.000 entspricht – "da weiß man, was man hat", und zwar im doppelten Sinne: Der Bruttolistenpreis ist, weil er schon berechnet wurde, fest und unveränderlich, und man kann sich das Auto in Ruhe ansehen, ob es den eigenen Bedürfnissen tatsächlich entspricht.

    Dass der Wagen in der tatsächlichen Anschaffung außerdem erheblich günstiger sein wird, ist ein weiterer Aspekt, der für dieses Modell spricht.


    Meines Wissens werden auch solche junge Gebrauchte, Vorführwagen usw. nach Bruttolisten-NEU-preis versteuert, deshalb ist das ein prüfenswertes Modell.