Meines Wissens werden auch solche junge Gebrauchte, Vorführwagen usw. nach Bruttolistenpreis versteuert, deshalb ist das ein prüfenswertes Modell.
Das ist leider so korrekt, dem FA ist es egal ob der nun gebraucht oder neu ist, es wird immer der Bruttolistenpreis angesetzt..
Gibt da ein Urteil zu in dem eine Firma einen gebrauchten 7er für 30K gekauft hat und dem Nutzer wurden 1% der ursprünglichen BLP des Fahrzeuges als es neu war bzw. bei EZ, 80K, als Geldwerter Vorteil angesetzt. Sprich der hat im Monat 800 EUR zahlen müssen obwohl das Auto in der Anschaffung nur 30K gekostet hat. Dagegen wurde geklagt wurde aber vom Gericht abgewiesen..