Ich bin aus A und kann euch versichern dass ausnahmslos jedes BEV (LKW natürlich nicht) in der IGL Zone schneller fahren darf, egal ob mit oder ohne E-Kennzeichen, egal woher das Auto kommt. Deutsche E-Kennzeichen haben diesbezüglich überhaupt keinen Vorteil weil diese ja auch an Hybrid Fahrzeuge vergeben werden, und die müssen das IGL-Limit wie die Verbrenner einhalten!
Der Blitzer reagiert zwar wenn man mit 130 vorbei rauscht aber wenn am Foto ersichtlich ist dass es sich um ein BEV handelt (grünes A-Kennzeichen, Automodell) landet die Geschichte im Mülleimer. Wird das nicht eindeutig erkannt, was bei Mischplattformen wie dem i4 vorkommen kann, die Strafe beeinspruchen, Foto der Zulassung reicht in der Regel.
Zu Beachten ist jedoch die Höhe IGL-Begrenzung, bei 100 darf man 130 fahren, bei 80 jedoch nur 100! Es betrifft die Inntalautobahn (BEV 130) sowie den Großraum der Städte der bei viel Verkehr mit IGL 80 limitiert wird (BEV 100).
Aber immer genau schauen, sobald das IGL an den digitalen Schildern neben dem Tempolimit nicht aufleuchtet gilt das Limit auch für BEV! Und die 130 sind dann ziemlich genau, also im IGL gibt es so gut wie keine Toleranzen, im Gegensatz zum normalen Limit (130), da passiert mit Tempomat 140 nichts. (keine Gewähr!)