einseitige Preiserhöhungen bei Neuwagenbestellungen
Da steht das eigentlich ziemlich gut drin, in AT wird das sehr ähnlich sein. Es gibt einen Vertrag, der eine Preiserhöhung ab einem gewissen Punkt ausschließt. Diese Klausel wurde nach beidseitigem Einverständnis aufgenommen. Zuvor gab es ja bereits Preiserhöhungen, die ja auch akzeptiert wurden bzw. werden. Die Preiserhöhung nach Produktion verstößt aber gegen die Vereinbarung im Kaufvertrag, die eine solche Erhöhung ja ausschließt. Rauskommen würde der Verkäufer hier ohne Weiteres nur wegen "Unmöglichkeit der Lieferung" (war ja wegen Lieferengpässen häufig der Fall) oder wegen "Inhalts- oder Erklärungsirrtums". Beides liegt hier nicht vor. Insofern kann man den Händler schon zur Lieferung auffordern, und wenn das ein Anwalt macht, dann würde es mich doch sehr wundern, wenn der Händler einen solchen Rechtsstreit wegen diesem Betrag riskiert. Für das Autohaus ist das ja keine große Summe und der Verkäufer wird diese Klausel sicherlich nie wieder in seine Verträge aufnehmen.
So oder so: in dem Fall würde ich zumindest mal einen netten Brief mit Aufforderung zur Erfüllung des KV aufsetzen und an die entsprechende Position im Autohaus schicken. Dabei auf die Paragraphen zur Erfüllung des KV verweisen und erstmal hoffen, dass das schon reicht. Viele unterschätzen die Wirkung eines Einschreibens mit entsprechenden Fristen und Konsequenzandrohungen.
Ich bin mit ordentlichen Schreiben schon aus so vielen Situationen rausgekommen, ohne je einen Anwalt gebraucht zu haben, darunter sogar mal ein Inkasso-Verfahren, weil jemand in meinem Namen nicht bezahlt hat. Der Brief mit der Fallnummer bei der örtlichen Polizei ging raus und ein paar Tage später kam die Info, dass das Verfahren eingestellt wurde und sie sich entschuldigen.
Für mich persönlich sieht die Eskalationskette immer so aus:
1. Persönliches Gespräch (sehr nett)
2. Aufforderung per Mail (noch nett)
3. Aufforderung per Schrift / Einschreiben (höflich, aber fordernd und direkt)
4. Anwalt