Beiträge von k_floi

    wie bereits schon erklärt, in Österreich bekommen die Händler anscheinend keine Autos rein für die Ausstellungsfläche,
    die bekommen nur Autos zum Testen/Präsentieren, wenn sich jemand einen Vorführwagen bestellt, der eben dann 3 Monate im Autohaus ist,

    daher dürfte es auf Grund vom Bauteilmangel gerade im Halbleiter-Bereich so sein, dass wirklich nur Autos für Kunden produziert werden und Autohäuser eben nur die Vorführwagen für einige Zeit zur Verfügung haben

    Allwetterreifen haben im Sommer längere Bremswege,
    sind im Winter bei weitem nicht so gut, wie reine Winterreifen,

    mein Vater hatte sie damals mal auf einem Mitsubishi Pajero mit zuschaltbaren Allrad,
    ohne Allrad hätte er im Winter ernsthafte Probleme gehabt, bei den teilweise doch steileren Straßen bei uns (8-10 %) bei Schneefall raufzukommen,
    bei den weiteren "Geländewagen", die er dann hatte/hat, hat er immer Sommer-/Winterreifen,
    bzw. da er jetzt nicht mehr soviel fährt, teilweise nur mehr Winterreifen,
    damit ist man zwar im Sommer noch schlechter unterwegs, aber zumindest im Winter hat man vernünftige Reifen

    Hallo Willifel,

    in Österreich bekommst du als Privater 6%, als Firmenkunde 9% plus noch einen Abzug von 2.000 € netto (2.400 € brutto),
    hier ist es BMW egal, ob du eine Förderung bekommst oder nicht,

    wenn du einen normalen i4 bestellst gibts dann noch die Förderung (sind momentan glaube ich 3.000 €), die du beantragen kannst, weil er unter den 60.000 € Brutto-Listenpreis exkl. Sonderausstattung ist,
    für den i4 M50 bekommst du selber keine Förderung mehr.

    in Deutschland kann man anscheinend mehr bekommen, da aber in Österreich die Nachfrage so gut ist, wird es da vorerst nicht wirklich viel mehr geben.

    ich glaube das ist nicht gleich, da alleine schon die Gesetze zum Teil unterschiedlich sind,
    in Österreich ist die Unterschrift vom Kaufvertrag automatisch die Bestätigung,
    da braucht es keine gesonderte zusätzliche Mitteilung mehr,

    außerdem ist es in Österreich schon immer so,

    ab dem Zeitpunkt wo du einen Kaufvertrag zustimmst (rein rechtlich gesehen ist das in Österreich schriftlich oder sogar mündlich), dass der Vertrag rechtsgültig ist,


    viele Private hatten da schon Probleme,


    Beispiel:
    jemand sagt, ich kaufe dir Teil xyz um Betrag abc ab und du sagst ja und der eine kann es beweisen,

    dann ist der Vertrag rechtsgültig, verkaufst du ihm das Teil dann nicht und er kauft es woanders teurer, bist du Schadenersatzpflichtig und musst ihm die Differenz erstatten


    einzig Verkaufsmodalitäten, die einen Notar bedürfen, wie z.B. Grundstückskauf, bedürfen schriftlicher Form

    ich weiß, dass es für dich blöd gelaufen ist und als langjähriger Kunde man ev. sich mehr Entgegenkommen/Kulanz erwartet,

    aber rein rechtlich gesehen, ist der Händler leider im Recht,

    ich habe mir das ganze nochmals durchgelesen, in Österreich ist es so, dass ab Unterzeichnung des Kaufvertrages von beiden Parteien, keine mehr ein Rücktrittsrecht/Auflösungsrecht hat,
    außer es handelt sich um ein Fernabsetzprodukt, (z.B. der Händler schickt dir den Kaufvertrag per Post, du unterzeichnest ihn, schickst ihn zurück, dann hast du 2 Wochen Rücktrittsrecht)
    es gibt dann einige Klauseln, auf Grund dessen man mit Schadenersatz (bis zu 10%) oder bei driftigen Gründen (die extra angeführt sind), trotzdem den Vertrag auflösen kann,
    das betrifft aber auf keinen Fall so etwas wie, ich komme nach 3 Tagen drauf, dass ich das Auto woanders billiger bekommen hätte,
    oder wie in deinem Fall, dass der Gebrauchtwagen ev. zu günstig zurück genommen wird

    ich hoffe, dass du dann trotzdem mit deinem Auto viel Freude und Spaß hast,
    auch wenn es ziemlich ärgerlich ist, wie das ganze zustande gekommen ist