Beiträge von k_floi

    Allwetterreifen haben im Sommer längere Bremswege,
    sind im Winter bei weitem nicht so gut, wie reine Winterreifen,

    mein Vater hatte sie damals mal auf einem Mitsubishi Pajero mit zuschaltbaren Allrad,
    ohne Allrad hätte er im Winter ernsthafte Probleme gehabt, bei den teilweise doch steileren Straßen bei uns (8-10 %) bei Schneefall raufzukommen,
    bei den weiteren "Geländewagen", die er dann hatte/hat, hat er immer Sommer-/Winterreifen,
    bzw. da er jetzt nicht mehr soviel fährt, teilweise nur mehr Winterreifen,
    damit ist man zwar im Sommer noch schlechter unterwegs, aber zumindest im Winter hat man vernünftige Reifen

    Hallo Willifel,

    in Österreich bekommst du als Privater 6%, als Firmenkunde 9% plus noch einen Abzug von 2.000 € netto (2.400 € brutto),
    hier ist es BMW egal, ob du eine Förderung bekommst oder nicht,

    wenn du einen normalen i4 bestellst gibts dann noch die Förderung (sind momentan glaube ich 3.000 €), die du beantragen kannst, weil er unter den 60.000 € Brutto-Listenpreis exkl. Sonderausstattung ist,
    für den i4 M50 bekommst du selber keine Förderung mehr.

    in Deutschland kann man anscheinend mehr bekommen, da aber in Österreich die Nachfrage so gut ist, wird es da vorerst nicht wirklich viel mehr geben.

    ich glaube das ist nicht gleich, da alleine schon die Gesetze zum Teil unterschiedlich sind,
    in Österreich ist die Unterschrift vom Kaufvertrag automatisch die Bestätigung,
    da braucht es keine gesonderte zusätzliche Mitteilung mehr,

    außerdem ist es in Österreich schon immer so,

    ab dem Zeitpunkt wo du einen Kaufvertrag zustimmst (rein rechtlich gesehen ist das in Österreich schriftlich oder sogar mündlich), dass der Vertrag rechtsgültig ist,


    viele Private hatten da schon Probleme,


    Beispiel:
    jemand sagt, ich kaufe dir Teil xyz um Betrag abc ab und du sagst ja und der eine kann es beweisen,

    dann ist der Vertrag rechtsgültig, verkaufst du ihm das Teil dann nicht und er kauft es woanders teurer, bist du Schadenersatzpflichtig und musst ihm die Differenz erstatten


    einzig Verkaufsmodalitäten, die einen Notar bedürfen, wie z.B. Grundstückskauf, bedürfen schriftlicher Form

    ich weiß, dass es für dich blöd gelaufen ist und als langjähriger Kunde man ev. sich mehr Entgegenkommen/Kulanz erwartet,

    aber rein rechtlich gesehen, ist der Händler leider im Recht,

    ich habe mir das ganze nochmals durchgelesen, in Österreich ist es so, dass ab Unterzeichnung des Kaufvertrages von beiden Parteien, keine mehr ein Rücktrittsrecht/Auflösungsrecht hat,
    außer es handelt sich um ein Fernabsetzprodukt, (z.B. der Händler schickt dir den Kaufvertrag per Post, du unterzeichnest ihn, schickst ihn zurück, dann hast du 2 Wochen Rücktrittsrecht)
    es gibt dann einige Klauseln, auf Grund dessen man mit Schadenersatz (bis zu 10%) oder bei driftigen Gründen (die extra angeführt sind), trotzdem den Vertrag auflösen kann,
    das betrifft aber auf keinen Fall so etwas wie, ich komme nach 3 Tagen drauf, dass ich das Auto woanders billiger bekommen hätte,
    oder wie in deinem Fall, dass der Gebrauchtwagen ev. zu günstig zurück genommen wird

    ich hoffe, dass du dann trotzdem mit deinem Auto viel Freude und Spaß hast,
    auch wenn es ziemlich ärgerlich ist, wie das ganze zustande gekommen ist

    Hallo,


    da ich aus Österreich komme, kenne ich mich in D nicht aus mit der dortigen Rechtslage,

    was aber natürlich ziemlich blöd ist, ist, dass du als langjähriger Kunde so behandelt wirst,

    das ist schon ziemlich komisch.

    Bei mir war es so, dass ich einfach ein Angebot bekommen habe, nach ein paar Wochen "studieren" und einigen Nachfragen,
    sind wir dann zum Kaufvertrag über gegangen,
    hier ist es in Österreich so (wie schon immer), wenn kein Fernabsatz stattfindet, also im Geschäft vom BMW-Händler stattfindet, er für beide Seiten bindend ist,

    d.h. bei uns ist es dann so, dass weder der Händler noch der Käufer zurück treten können,

    außer es treten vorher definierte Sachen ein, wie z.B. ev. Lieferverzug, Kunde bekommt den in Aussicht gestellten Kredit/Leasing nicht, etc.

    wobei es hier dann teilweise auch Schadenersatzforderungen geben kann.


    ein bisschen anders ist es, wenn der Vertrag zwischen 2 Firmen gemacht wird, hier gibt es dann noch striktere Regeln


    Tut mir echt leid für dich, dass das so gelaufen ist, wobei hier würde ich eher weniger BMW die Schuld geben, sondern eher dem Händler,
    dass er dich nicht ausreichend aufgeklärt hat.

    Gratuliere,
    bin schon gespannt, wie du die Frozen Lackierung dann im Alltag siehst,
    mein Verkäufer hat mir davon abgeraten, weil nur Handwäsche möglich ist und auch das Nachlackieren bei einem ev. Schaden fast unmöglich scheint,


    wirst du dann dein Auto mit einer Keramikversiegelung versiegeln lassen, damit die Lackierung besser geschützt ist?

    Die Radlauf-Verbreiterung ist Pflicht bei M-Technikpaket mit 20" Räder,
    weil die dann hinten 285er drauf haben und ansonsten bekommst keine Zulassung ;)
    deswegen ist der Aufpreis auch 2.600 € zwischen M-Technikpaket mit 19" und den 20" 868 M Bi-Color Felgen
    mir wäre es auch lieber gewesen, würde es die 20er ohne die Radlauf-Verbreiterung geben

    der i4 hat automatisch eine 5G eSIM von BMW-Seite her drinnen für Connected Services,
    Personal eSIM ist anscheinend momentan für Österreich noch nicht vorgesehen, könnte man aber technisch jederzeit aktivieren,

    in Deutschland braucht man hierfür auch einen extra Vertrag außer bei Telekom-Kunden, die können für 9,95 € pro Monat (was eh nicht gerade ein Schnäppchen ist), die Mobility Option zu ihrem bestehenden Vertrag dazu nehmen


    Vorteil einer Personal eSIM ist eh nur, dass du dann einen Hotspot für bis zu 10 andere Geräte machen kannst,
    das kann ich aber mit meinen iPhone eh von Haus aus, daher bin ich mir nicht sicher, inwieweit Personal eSIM notwendig ist

    einziger Vorteil ist, wenn man das Handy nicht mithat, könnte man trotzdem über die Personal eSIM telefonieren, SMS/What´s App/.... schreiben

    für die BMW eigenen Services braucht man aber keine Personal eSIM soweit ich das Konzept bisher verstanden habe