ich glaube das ist nicht gleich, da alleine schon die Gesetze zum Teil unterschiedlich sind,
in Österreich ist die Unterschrift vom Kaufvertrag automatisch die Bestätigung,
da braucht es keine gesonderte zusätzliche Mitteilung mehr,
außerdem ist es in Österreich schon immer so,
ab dem Zeitpunkt wo du einen Kaufvertrag zustimmst (rein rechtlich gesehen ist das in Österreich schriftlich oder sogar mündlich), dass der Vertrag rechtsgültig ist,
viele Private hatten da schon Probleme,
Beispiel:
jemand sagt, ich kaufe dir Teil xyz um Betrag abc ab und du sagst ja und der eine kann es beweisen,
dann ist der Vertrag rechtsgültig, verkaufst du ihm das Teil dann nicht und er kauft es woanders teurer, bist du Schadenersatzpflichtig und musst ihm die Differenz erstatten
einzig Verkaufsmodalitäten, die einen Notar bedürfen, wie z.B. Grundstückskauf, bedürfen schriftlicher Form
ich weiß, dass es für dich blöd gelaufen ist und als langjähriger Kunde man ev. sich mehr Entgegenkommen/Kulanz erwartet,
aber rein rechtlich gesehen, ist der Händler leider im Recht,
ich habe mir das ganze nochmals durchgelesen, in Österreich ist es so, dass ab Unterzeichnung des Kaufvertrages von beiden Parteien, keine mehr ein Rücktrittsrecht/Auflösungsrecht hat,
außer es handelt sich um ein Fernabsetzprodukt, (z.B. der Händler schickt dir den Kaufvertrag per Post, du unterzeichnest ihn, schickst ihn zurück, dann hast du 2 Wochen Rücktrittsrecht)
es gibt dann einige Klauseln, auf Grund dessen man mit Schadenersatz (bis zu 10%) oder bei driftigen Gründen (die extra angeführt sind), trotzdem den Vertrag auflösen kann,
das betrifft aber auf keinen Fall so etwas wie, ich komme nach 3 Tagen drauf, dass ich das Auto woanders billiger bekommen hätte,
oder wie in deinem Fall, dass der Gebrauchtwagen ev. zu günstig zurück genommen wird
ich hoffe, dass du dann trotzdem mit deinem Auto viel Freude und Spaß hast,
auch wenn es ziemlich ärgerlich ist, wie das ganze zustande gekommen ist