Sehe das wie CJ#22. Jeder Fall - und jeder Vertrag - ist anders und Du wirst das nur von einem Anwalt sicher beantwortet bekommen. In meinem Fall (DE) hatte ich letztes Jahr im Sommer/Herbst einen festen Liefertermin im Vertrag. Der Händler ist in Verzug (gesetzt). Nach den dt. BMW-AGB wäre auch bei mir eine Preiserhöhung möglich, da - wie schon geschrieben, Liefertermin und Bestelltermin mehr als vier Monate auseinander liegen. In werde dennoch versuchen mit dem Verkäufer eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das wird mit jedem Monat schwerer, da auch Mehrkosten (Mietwagen, geringere Umweltprämie etc.) durch den Lieferverzug entstehen. Ich bin rechtsschutzversichert und würde das Thema "Preiserhöhung" auch gerichtlich überprüfen lassen. Denn es kann ja nicht sein, dass es BMW nicht hinbekommt zugesagte Liefertermine einzuhalten und dann als "Entschuldigung" noch Preise erhöht. Im dt. BGB heißt es: "Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen." Aus meiner Sicht ist das hier genau so ein Fall. Und höhere Gewalt ist doch inzwischen auch kein Argument mehr. Zumal das letztlich kaum nachweisbar sein wird, dass genau Dein Kabelbaum (oder was auch immer) betroffen war... Unabhängig von rechtlichen Fragen ist die ganze Kommunikation von BMW ein Desaster und einer "Premium-Marke" nicht würdig. Hier ist halt der Hersteller König.