Beiträge von Bert

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    Aber auf der Landstraße die zumeist leer ist, wenn da einer mit 30 in der Kurve fährt, ist es egal ob ich 80 fahre 100 oder 120, bremsen schaffe ich eh nicht mehr, außer ich fahre 50, da hätte es halt nur den Vorteil das ich mit weniger kinetischer Energie in den einschlage..

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    d.h. wenn ein Traktor mit 20 km/h in einer Kurve fährt dann fährst du dem automatisch hinten drauf? Da kannst du ja nichts dafür, der hätte da ja nicht so langsam fahren müssen.

    Das ist für mich russisches Roulette.

    Also im Auto kann ich unter "Bevorzugte Ladestationen" keinen Eintrag machen. Aber in der APP funktioniert das. Wenn ich unter "Bevorzugte Ladestationenbetreiber" IONITY auswähle und dann eine Route Allgäu - Hamburg berechnen lasse, dann plant die APP 4 Ladestops ein an lauter Ionity-Stationen.

    Wenn die 3% nicht wären, fände ich die Richtlinie gut. Dann käme ich irgendwann mal zur akustischen Warnung bei Überschreitung. Leider kann das mein I4 nicht und mein Zweitwagen , ein Mercedes CLA kann es auch nicht. Beide erkennen es zwar, aber lassen nur eine unauffällige Anzeige blinken.

    Eine Leistungsreduktion ist bei den Autos ja nicht vorgeschrieben.

    Die Richtlinie ist nicht da um die Unfallzahlen zu senken, sondern um die Anzahl von Strafbefehlen zu senken.

    Ich habe es heute mit meinem DA (Digital Assistant ohne plus) ausprobiert.

    Normalerweise verwende ich den Limiter nicht. Wenn ich die Taste LIM drücke wird die aktuelle Geschwindigkeit als Limit eingestellt und ich kann dann das Gaspedal durchdrücken wie ich will, die Geschwindigkeit steigt nicht über den eingestelllten Wert. Es gibt dann natürlich keine akustische Warnung, weil ich die Geschwindigkeit ja gar nicht überschreiten kann.

    Ein Verkehrszeichen mit Geschwindigkeitsbegrenzung hat jetzt (bei mir) überhaupt keinen Einfluss auf die Einstellung des Limits und es gibt keine Warnung bei Überschreitung der Geschwindigkeitbeschränkung.

    Die einzige Möglichkeit dem Auto eine akustische Geschwindigkeitswarnung zu entlocken ist, wenn ich in der APP unter

    -Fahreinstellungen

    - Fahrerassistenz

    - Sicherheit und Warnungen

    - Geschwindigkeitswarnung einen Wert einstelle.

    Ich habe da 140 eingestellt, um stromsparend zu fahren, weil man bei der Laufruhe des I4 kaum merkt, wenn man immer schneller unterwegs ist.

    Zusatz:

    Zielführung abschalten auch deshalb, weil das Auto sonst das Vorkonditionieren startet und das kostet ja zusätzlich Reichweite. Wenn die 60 km Restreichweitenwarnung bimmelt, schaue ich auf die Distanz bis nach Hause und wenn ich da 40 km lese => alles Bestens, weiterfahren.

    Nur, wenn ich die Zielführung abgeschaltet habe sehe ich die Entfernung zu Ziel nicht mehr, dann starte ich Google-Maps auf dem Handy und vergleiche Restreichweite und Zielentfernung.

    Ist genauso auch meine Erfahrung. Habe auch 5% Mindestladestand an Ladestation eingestellt. Das Navi will dich auf biegen und brechen zu einer Ladestation führen. Einfach ignorieren. Habe deshalb auch öfters schon das Navi ausgestellt, weil es zu nervig ist. Zum Beispiel, wenn ich mit 3% zuhause ankomme, dann reicht mir das, dann will ich nicht 10 km davor noch an eine Ladestation fahren. Das Vorkonditionieren ist dann ja auch nicht nötig, weil ich in der Garage gleich AC-laden anhänge.

    Das Schöne ist, die Restreichweitenanzeige ist sehr zuverlässig und geht sehr linear runter. Wenn ich beim letzten Ladestop noch 300 km bis nach Hause habe und ich lade auf 330 km Reichweite auf, dann komme ich mit 30 km Restreichweite zuhause an (+- 10 km). Gleichmäßige Fahrweise natürlich vorausgesetzt.

    Also ich kapiere es immer noch nicht.

    Mit der Taste LIM kann ich doch nur die aktuelle Geschwindigkeit übernehmen, die bleibt dann so lange gültig, bis ich eine andere einstelle. Bei Überschreitung gibt es eine akustische Warnung. Das schützt einen aber nicht vor einem übersehenen Verkehrszeichen, denn wenn ich das nicht sehe, kann ich auch nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung übernehmen. Eine automatische Übernahme aus der Verkehrszeichenerkennung wäre notwendig.

    Auszug aus der BDA:


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