Darauf würde ich mich nicht verlassen - hatte da erst unlängst eine Diskussion mit einem BH-Mitarbeiter: Gesetztestext besagt, dass das Fahrzeug als E-Fahrzeug anhand der Kennzeichen (grüne Schrift) zu erkennen sei. Ich hab ein Wechselkennzeichen mit einem Plug-In Hybrid uns somit eine schwarze Schrift am Kennzeichen: somit habe ich mich an die 100km/h bei IGL zu halten.
Für Plug-In Hybride ist das ja auch so in Ordnung, die sind nicht ausgenommen. Als Fahrer eines reinen E-Fahrzeuges darfst du aber die 130 km/h fahren. Da gab es vor einigen Jahren schon ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes wegen Ungleichbehandlung der "Nicht-Österreicher". Geklagt hatte ein Deutscher, der als Fahrer eines E-Fahrzeuges zahlen sollte und der hat gewonnen.
Ich habe das schon mehrfach getestet. Bekomme dann jedes Mal eine "Zahlungsaufforderung zum Verkehrsdelikt". Z. B. "In der IG-L Zone haben Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 16 km/h überschritten ..." Dann schreibe ich eine Mail, hänge meinen Fahrzeugschein an und verweise darauf, dass ich ein E-Fahrzeug fahre. Daraufhin wird das Verfahren eingestellt. Zuerst per Mail, dann per Post.