Ob das wirklich so kommt, wage ich zu bezweifeln.
Allerdings hat mich diese Aussage stutzig gemacht:
Hingegen darf bei der Versteuerung von Elektro-Dienstwagen der anzusetzende Bruttolistenpreis bei privat (mit-)genutzten Elektro-Fahrzeugen und Plug-in-Hybridfahrzeugen entweder pauschal um die Batteriekosten gemindert oder von vornherein nur anteilig angesetzt werden.
Danach dürfte ich die Batteriekosten herausrechnen und käme auf einen niedrigeren Listenpreis.
Hat jemand Erfahrung damit?