Der Händler ist dein Vertragspartner. Er trägt die Gewährleistung. BMW wird ihm das nicht erstatten.
Daher musst du dich mit ihm auseinandersetzen.
Es handelt sich um einen Eingriff, der durch die Reparatur notwendig wurde und im Zuge der Reparatur ein Teil betraf, das vom Reparaturgrund selbst nicht erfasst war.
Daher ist das Teil (Reparatur) visuell verschlechtert worden und daher bestehst du auf einer Wiederherstellung des Ausgangszustandes.
Das geht halt auf Kosten des Händlers, spricht der Niederlassung.
Dadurch dass es eine Niederlassung ist, hast du grundsätzlich bisschen schlechtere Karten, weil sie auf dich nicht als Kunde angewiesen sind.
Ein Händler würde vielleicht etwas anders agieren, weil er mit dir mit dem Service Geld verdient.
Ich würde es aber probieren einfach mal zu eskalieren und mit dem Leiter After Sales zu sprechen.