Beiträge von chris.mrpc

    PS: das ist kein starkes Stück sondern völlig normal, ist doch dasselbe wie wenn du beim Zubehör Felgen verbaust, dann Probleme mit den Antriebswellen hast, dann sagt BMW auch tja Zubehör Räder verbaut, Gewährleistung gibt es nicht.. alles was du anbaust oder ein was nicht von BMW selbst ist, führt dazu das BMW dir bei Schäden an Teilen die unmittelbar von Umbauten betroffen sind, aus der Gewährleistung schmeißt.


    Beste Beispiel hierfür, wer sein Auto tieferlegen will verbaut Federn lässt die beim TÜV eintragen alles gut haben eine Zulassung für das Fahrzeug, gehen dir dann die Dämpfer 1 Jahr später kaputt kannst alles selbst zahlen trotz Gewährleistung weil Federn verbaut somit fallen die Dämpfer etc. aus der Gewähr von BMW raus.

    Zu Punkt 1: Bist du dir da sicher mit den Felgen? Das könnte ich mir tatsächlich noch so vorstellen, da in unmittelbarem technischen Zusammenhang.

    Zu Punkt 2 mit den Federn: Hier gibt es aber einen entscheidenden Unterschied zu meinem Fall. In meinem Fall ist der Wagen explizit und von Werk aus für die Anhängelast freigegeben (Fahrzeugschein und COC). Technisch besteht für den Akku und Motor überhaupt keine andere Belastung als mit der Original AHK. Bei den Federn ist das etwas anderes. Denkbare absurde Analogie wäre ja: Andere Federn verbaut und die Garantie auf bsp. einen Defekt am Fahrersitz wird nicht mehr gewährt.


    Zudem und mein stärkster Punkt: Eine BMW Niederlassung hat mir diese Anhängerkupplung verbaut. (Auf Wunsch des Verkäufers, der mir eine AHK zugesichert hat. Der VK war nicht BMW). Da würde ich nun ziemlich zornig werden, wenn die etwas verbauen, was meine Garantieansprüche gefährdet.


    In jedem Fall werde ich noch eine Bestätigung des fachmännischen Anbringens durch die BMW Niederlassung verlangen, den ich bisher nicht habe.

    Ich habe nun einen Folgetermin bei BMW ausgemacht, da mein Knacken nicht besser wurde.


    Letztes mal wurde ein neues Kofferraumschloss bestellt, das dann mit dem Hinweis "wir haben es durch Einstellen beheben können" doch nicht verbaut wurde.


    Ich habe auch weiterhin den Kofferraum als Verdächtigen im Visier, hat dieser doch etwas Spiel, wenn man im geschlossenen Zustand von Außen dran rüttelt. Die Geräusche werden zudem weniger, wenn ich einen Stofflappen o.ä. dazwischen klemme. Die Kunststoff-Anschläge etwas weiter herausdrehen, um den Kofferraum auf Spannung zu bekommen ist allerdings keine gute Idee. Die Klappe ist dann derart auf Spannung, dass es beim Öffnen einen richtigen Schlag tut.


    Mal sehen, ob sich das im letzten Garantie Jahr noch beheben lässt. So finde ich es nicht hinnehmbar für einen Wagen in dem Preissegment. So hat weder mein alter Peugeot noch mein rostiger Ford bisher geklappert.


    Grüße

    Christian

    Beim genaueren Lesen der Bedingungen und etwas Spitzfindigkeit fällt mir zudem das hier auf:


    "Die Leistungszusagen bestehen nicht, wenn ein Sachmangel an der Hochvolt-Batterie auf Unfallschäden
    zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass in das BMW i Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht

    genehmigt hat oder das BMW i Fahrzeug oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden sind"


    BMW müsste also nach meinem Verständnis nachweisen, dass die AHK ursächlich für den Schaden ist. Es reicht nicht einfach nur, dass sie verbaut ist. Das dürfte reichlich schwer werden.


    Ich werde nochmal bei Westfalia anfragen, wer genau die Genehmigungen ausstellt. Ob der Hersteller selbst oder eine Drittbehörde.


    Ansonsten belasse ich es dabei. Die Chancen auf ein Problem sollten sehr gering sein, dafür müsste ja erstmal ein Defekt auftreten und dann auch noch eine Verweigerung seitens BMW vorliegen.


    Grüße :thumbup:

    Puh, das Kind wäre jetzt eh schon in den Brunnen gefallen. :(


    Aber das fände ich ein starkes Stück, wenn durch eine andere, zugelassene AHK die Akku Garantie flöten geht, obwohl man damit auch einfach nur die gleiche Anhängelast ziehen kann, für die der i4 eh schon zugelassen ist und die in den Papieren steht.


    Bei BMW nachfragen....ob man damit die Pferde nicht scheu macht?

    In den Gerantiebestimmungen steht „

    - in das BMW i Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht

    genehmigt hat oder das BMW i Fahrzeug oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller

    nicht genehmigten Weise verändert worden sind oder….

    Nun…ich gehe ja davon aus, dass eine AHK von Westfalia, die eine Zulassung für BMW hat dieser Bedingung entspricht

    Ich glaube ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt.


    Verbaut wurde eine AHK von Westfalia zum anstecken, also nicht die originale, wohl aber mit Freigabe für den i4 und das ganze auch fachmännisch von einer BMW Niederlassung.


    Sorge hat mir auch nicht die Garantie für die Kupplung gemacht sondern die 8Jahre oder 160.000km Garantie für den Akku, da der ADAC das anführt.


    Sollte aber ja durch die vom Werk eingetragene Anhängelast kein Problem werden nach meinem Verständnis.

    Hallo zusammen,


    gestern bin ich über einen relativ jungen Bericht vom ADAC gestolpert, der vor der Nachrüstung von Anhängerkupplungen an Elektroautos warnt.


    Dabei soll die Garantie für Akku und Motor in Gefahr sein können, vor allem, wenn die Anhängelast nicht werksseitig eingetragen ist.


    Nun habe ich eine AHK von Westfalia nachrüsten lassen, das hat auch ein BMW Autohaus erledigt. Zudem sind von Anfang an 1600kg Anhängelast eingetragen. Man sollte ja erstmal denken - alles gut.


    Seht ihr hier die Gefahr, dass die Garantie beschnitten werden könnte? Kennt jemand einen solchen Fall?



    Beste Grüße und schönes Wochenende :)