PS: das ist kein starkes Stück sondern völlig normal, ist doch dasselbe wie wenn du beim Zubehör Felgen verbaust, dann Probleme mit den Antriebswellen hast, dann sagt BMW auch tja Zubehör Räder verbaut, Gewährleistung gibt es nicht.. alles was du anbaust oder ein was nicht von BMW selbst ist, führt dazu das BMW dir bei Schäden an Teilen die unmittelbar von Umbauten betroffen sind, aus der Gewährleistung schmeißt.
Beste Beispiel hierfür, wer sein Auto tieferlegen will verbaut Federn lässt die beim TÜV eintragen alles gut haben eine Zulassung für das Fahrzeug, gehen dir dann die Dämpfer 1 Jahr später kaputt kannst alles selbst zahlen trotz Gewährleistung weil Federn verbaut somit fallen die Dämpfer etc. aus der Gewähr von BMW raus.
Zu Punkt 1: Bist du dir da sicher mit den Felgen? Das könnte ich mir tatsächlich noch so vorstellen, da in unmittelbarem technischen Zusammenhang.
Zu Punkt 2 mit den Federn: Hier gibt es aber einen entscheidenden Unterschied zu meinem Fall. In meinem Fall ist der Wagen explizit und von Werk aus für die Anhängelast freigegeben (Fahrzeugschein und COC). Technisch besteht für den Akku und Motor überhaupt keine andere Belastung als mit der Original AHK. Bei den Federn ist das etwas anderes. Denkbare absurde Analogie wäre ja: Andere Federn verbaut und die Garantie auf bsp. einen Defekt am Fahrersitz wird nicht mehr gewährt.
Zudem und mein stärkster Punkt: Eine BMW Niederlassung hat mir diese Anhängerkupplung verbaut. (Auf Wunsch des Verkäufers, der mir eine AHK zugesichert hat. Der VK war nicht BMW). Da würde ich nun ziemlich zornig werden, wenn die etwas verbauen, was meine Garantieansprüche gefährdet.
In jedem Fall werde ich noch eine Bestätigung des fachmännischen Anbringens durch die BMW Niederlassung verlangen, den ich bisher nicht habe.