Alles anzeigen... und auf was, konkret?
Wenn sogar ein offensichtlicher Sonderpreis-/
Vertrag abgeschlossen worden ist.
BTW, nur zur Sicherheit:
Wir sind hier ein herstellerunabhängiges
Forum, Austausch unter Privatpersonen
und Laien - keine Rechtsberatung.
Ich hab etwas mehr Rabatt bekommen, als bei anderen Händlern, die ich kontaktiert habe.
Der Vertrag sieht ansonsten, wie ein normaler Kaufvertrag (ist nicht mein erster Neuwagen), bis auf eine Zeile "Konditionsgeber". Da steht meine Firma drin.
Bei der Abholung hat dann der Händler allen ernstes behauptet, dass ich das Fahrzeug in Namen meiner Firma kaufe.
Ansonsten lagen ganz normal die AGBs für Privatkäufe bei.
Ich wollte keine Rechtsberatung, ich wollte wissen, ob andere in der Situation waren und wie es geendet hat.
Ich habe ja schon einen Anwalt, der sich damit beschäftigt. Hab nur zu diesem Thema null Rechtssprechungen im Netz finden können.
Ich glaube, dass du - ohne ein Versäumnis konkret beweisen zu können - kaum eine Chance hast. Die Hersteller haben sich bereits zu Beginn von Corona und der Kriegssituation abgesichert und so ziemlich alles angepasst, was irgendwie gefährlich werden könnte. Die Kennzeichnung des Liefertermins als "Kundenwunsch" war eine der Maßnahmen, da selbst ein unverbindlicher Liefertermin einklagbar ist, ein Kundenwunsch mit "Lieferung nach Möglichkeit des Werkes" aber eben nicht. Die Sache ist aber ja wie du schreibst schon beim Anwalt, daher würde mich viel mehr interessieren, wie der Anwalt deine Lage einschätzt. Wenn du hier fragst, könnte man meinen, dass der Anwalt keine so großen Chancen sieht, oder?
Hab mir gerade im Detail nochmals meine Unterlagen angeschaut. Im Angebot stand "Kundenwunsch" drin. In der Auftragsbestätigung stand dann "Unverbindlicher Liefertermin" drin.
Wie ich oben geschrieben habe, hat ja der Händler irgendwann den Kontakt abgebrochen. Davor ist folgendes Passiert:
Der Händler ruf mich an und versucht mir zu erklären, dass BMW einen Fehler im Konfigurator hat wir die Ausstattung anpassen müssten.
Ich hatte vorher blaue Bremssättel, nun rote. Ich glaube das Sportpaket musste angepasst werden.
Da ich zu dem Zeitpunkt schon die Vermutung mit der Lieferzeit hatte, habe ich noch scherzweise gefragt, ob BMW hier mit Änderungen der Bestellung irgendwie mit dem Liefertermin tricksen möchte. Hat der Händler natürlich vehement verneint.
Und was glaubt ihr dann, was in der ersten Bestelländerung drin stand: "Lieferungen nach Möglichkeiten des Werkes".
Hier hab ich auch den Anwalt eingeschaltet, fristgerecht Einspruch eingelegt usw.
"Lieferungen nach Möglichkeiten des Werkes" kann ja auch "erst in einigen Jahren" bedeuten
Die große Frage ist ja, wenn du verklagst: BMW oder den Händler. BMW wird mit höherer Gewalt argumentieren und das können sie in dem Fall auch, da eine Pandemie und ein Krieg eben tatsächlich höhere Gewalt in Bezug auf die Lieferketten sind, und das ja kein Geheimnis war zu der Zeit. Der Händler hingegen hat ja nichts falsch gemacht, außer dir evtl. nicht direkt geantwortet. Also wen verklagst du?
Gegen den Händler gehe ich auch nicht vor. Hier hat mich nur der Umgang mit dem Kunden angekotzt. Die waren dann auch total überrascht über meine Bewertung, die sie bei Abholung des Fahrzeugs haben wollten. Die Kommunikation des Händlers war das letzte. Und das vom "ältesten BMW Händler der Welt".