Beiträge von dima

    Ich hab etwas mehr Rabatt bekommen, als bei anderen Händlern, die ich kontaktiert habe.

    Der Vertrag sieht ansonsten, wie ein normaler Kaufvertrag (ist nicht mein erster Neuwagen), bis auf eine Zeile "Konditionsgeber". Da steht meine Firma drin.

    Bei der Abholung hat dann der Händler allen ernstes behauptet, dass ich das Fahrzeug in Namen meiner Firma kaufe.

    Ansonsten lagen ganz normal die AGBs für Privatkäufe bei.


    Ich wollte keine Rechtsberatung, ich wollte wissen, ob andere in der Situation waren und wie es geendet hat.

    Ich habe ja schon einen Anwalt, der sich damit beschäftigt. Hab nur zu diesem Thema null Rechtssprechungen im Netz finden können.

    Ich glaube, dass du - ohne ein Versäumnis konkret beweisen zu können - kaum eine Chance hast. Die Hersteller haben sich bereits zu Beginn von Corona und der Kriegssituation abgesichert und so ziemlich alles angepasst, was irgendwie gefährlich werden könnte. Die Kennzeichnung des Liefertermins als "Kundenwunsch" war eine der Maßnahmen, da selbst ein unverbindlicher Liefertermin einklagbar ist, ein Kundenwunsch mit "Lieferung nach Möglichkeit des Werkes" aber eben nicht. Die Sache ist aber ja wie du schreibst schon beim Anwalt, daher würde mich viel mehr interessieren, wie der Anwalt deine Lage einschätzt. Wenn du hier fragst, könnte man meinen, dass der Anwalt keine so großen Chancen sieht, oder?

    Hab mir gerade im Detail nochmals meine Unterlagen angeschaut. Im Angebot stand "Kundenwunsch" drin. In der Auftragsbestätigung stand dann "Unverbindlicher Liefertermin" drin.

    Wie ich oben geschrieben habe, hat ja der Händler irgendwann den Kontakt abgebrochen. Davor ist folgendes Passiert:

    Der Händler ruf mich an und versucht mir zu erklären, dass BMW einen Fehler im Konfigurator hat wir die Ausstattung anpassen müssten.

    Ich hatte vorher blaue Bremssättel, nun rote. Ich glaube das Sportpaket musste angepasst werden.

    Da ich zu dem Zeitpunkt schon die Vermutung mit der Lieferzeit hatte, habe ich noch scherzweise gefragt, ob BMW hier mit Änderungen der Bestellung irgendwie mit dem Liefertermin tricksen möchte. Hat der Händler natürlich vehement verneint.

    Und was glaubt ihr dann, was in der ersten Bestelländerung drin stand: "Lieferungen nach Möglichkeiten des Werkes".

    Hier hab ich auch den Anwalt eingeschaltet, fristgerecht Einspruch eingelegt usw.

    "Lieferungen nach Möglichkeiten des Werkes" kann ja auch "erst in einigen Jahren" bedeuten :(


    Die große Frage ist ja, wenn du verklagst: BMW oder den Händler. BMW wird mit höherer Gewalt argumentieren und das können sie in dem Fall auch, da eine Pandemie und ein Krieg eben tatsächlich höhere Gewalt in Bezug auf die Lieferketten sind, und das ja kein Geheimnis war zu der Zeit. Der Händler hingegen hat ja nichts falsch gemacht, außer dir evtl. nicht direkt geantwortet. Also wen verklagst du?

    Gegen den Händler gehe ich auch nicht vor. Hier hat mich nur der Umgang mit dem Kunden angekotzt. Die waren dann auch total überrascht über meine Bewertung, die sie bei Abholung des Fahrzeugs haben wollten. Die Kommunikation des Händlers war das letzte. Und das vom "ältesten BMW Händler der Welt".

    Hallo zusammen,


    diese Frage richtet sich vor allem an Privatkäufer!

    Ich denke bei Firmenfahrzeugen interessiert das die Fahrer überhaupt nicht, und bei Privat-Leasing, bin ich nicht sicher, wie die Situation ist.


    Ich habe mir November 2021 den i4 M50 bestellt.

    Lieferdatum war 08 / 2022. Im Vertrag als "Kundenwunsch" angegeben.

    Als es sich abzeichnete, dass der Termin nicht eingehalten werden kann, was ich bereits im Sommer vermutet habe, habe ich regen Kontakt zum Händler aufgenommen.

    Nach und nach haben Sie die Kommunikation eingestellt und auf meine Mails gar nicht mehr reagiert.

    Ich musste Anwalt einschalten.

    Fahrzeug wurde Mai 2023 geliefert.


    Umweltbonus für Privatkauf lag 2022 bei 5.000€, 2023 lag er bei 3.000€.

    Weiterhin musste ich über ein Jahr, statt nur weniger Monate, einen Mitwagen fahren.

    THG-Quote für 2022 habe ich verloren.


    Gegen die Bundesregierung zu klagen, klappt nicht. Die haben diese ziemlich bescheuerte Regelung, dass der Stichtag der Tag der Zulassung ist.


    Nun versuche ich gegen BMW vorzugehen. Deren Argument ist aktuell höhere Gewalt wegen Corona und Ukraine-Krieg.

    Weiterhin habe ich einen etwas besseren Preis bekommen, weil mein Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit BMW hat.

    Der Händler komm nun also noch zusätzlich damit, dass deswegen nicht die AGBs für Privatkunden gelten.

    Der Fall liegt nun schon seit über einem Jahr bei meinem Anwalt. Auf außergerichtliche Einigungen geht BMW nicht ein. Klagen ist der einzige Weg, der aktuell noch übrig bleibt.


    Ich vermute, ich bin nicht der Einzige, der in dieser Situation ist. Wie seid ihr damit umgegangen?

    Gab es irgendwelche Erfolge bei den Schadensersatzforderungen?

    Ich meinte eher das dynamische Fahren. Schilder und Straßen sind eher statisch. Wenn vor einem aber sich die Situation ändert, funktioniert das gar nicht.

    Fahrzeug fängt erst an zu bremsen, wenn ein Fahrzeug komplett auf die Spur vor einem gewechselt hat. Nicht schon, wenn der Wechsel beginnt und schon gar nicht, wenn der Blinker gesetzt wird.

    Beschleunigen wird genau so erst eingesetzt, wenn das Fahrzeug vor einem komplett weg ist. Bei Bundesstraßen mit ab und zu 2 Spuren zum überholen ist das lästig. Da muss man etwas zügiger beschleunigen und auch mal etwas über 100km/h fahren damit das ganze funktioniert, ansonsten behintert man mit so einem System den gesamten Verkehr in der Situation.

    Hatte doch geschrieben. Tempolimit kommt wegen der noch nicht vorhandenen Technik der Sensoren. Die können noch lange nicht mit den großen Geschwindigkeitsunterschiede umgehen/rechnen. Da fehlt einfach noch die Technik. Und wenn das Tempolimit mal da ist wird es nicht mehr hoch gesetzt. Autonomes Fahren wird aber auch noch wegen der etischen Frage ausgebremst. Wohin fährt das Auto beim Ausweichen? Der Baum, die Kinder, die Alten oder doch in die Rollstuhlfahrer. Wenn das mal geklärt ist, wird es weitergehen.

    Ich habe mich früher auch immer gefragt, woher der Begriff "Sonntagsfahrer" kommt. Mittlerweile wird mir das immer klarer. Das sind die Leute, die überhaupt keine Erfahrung auf Autobahnen haben, aber mal am Wochenende auf die Autobahn müssen, weil Verwandte etwas weiter weg wohnen und dann auf der AB total überfordert sind. Noch schlimmer sind die Urlaubsfahrer, die 1 bis 2 mal im Jahr auf die Autobahn rausfahren. Und einen draufsetzten können noch die ausländischen Urlaubsfahrer, die Geschwindigkeiten über 130 km/h gar nicht kennen und in Deutschland total in Panik geraten.



    Hatte doch geschrieben. Tempolimit kommt wegen der noch nicht vorhandenen Technik der Sensoren. Die können noch lange nicht mit den großen Geschwindigkeitsunterschiede umgehen/rechnen. Da fehlt einfach noch die Technik. Und wenn das Tempolimit mal da ist wird es nicht mehr hoch gesetzt. Autonomes Fahren wird aber auch noch wegen der etischen Frage ausgebremst. Wohin fährt das Auto beim Ausweichen? Der Baum, die Kinder, die Alten oder doch in die Rollstuhlfahrer. Wenn das mal geklärt ist, wird es weitergehen.

    Da fehlt es noch überall an der Technik.

    Mir wurde mein halbes Leben-lang was von vorausschauendem Fahren eingetrichtert. Autonomes Fahren ist das komplette Gegenteil.

    (BTW: Ich rede nicht von irgendwelchen Kleinwägen, sondern von den "Premiumfahrzeugen", wie 5er und X-Reihe BMWs, GLEs, GLCs, usw.).

    Hab das Gefühl die ganzen Assistenten kennen nur 0 und 1: Vollbremsung und fast Vollgas. Ausrollen lassen ist da nicht.

    Rechtlich ist das ganz einfach Illegal da die Funktion ab Werk deaktiviert ist da sie die EU Vorschriften nicht erfüllt.

    Das meinte ich eigentlich nicht. Die Frage ist eher zivilrechtlich. BMW verbaut anscheinend die gesamte benötigte HW für ACC vom Werk aus. Ich kann z.B. ACC SW-mäßig nachrüsten. Wenn ich das selber freischalten könnte, könnte BMW mit der Aussage kommen, dass das Diebstahl, Betrug, usw. ist.


    Das ist aber absolutes Schwarzmalen.. real wird das nicht passieren wenn du einfach sagst ich hab das übersehen meine Schuld.

    Wenn es ein schlimmer Unfall ist und Gutachter dazu kommen, wird das vermutlich nicht funktionieren.

    Bin da ganz bei dir...ohne die Mittelspurschleicher wäre eine Autobahnfahrt weniger stressig und gefährlich.

    Ich würde auch behaupten, dass ich kein Raser bin, aber ich fahre gerne schnell.

    Die Verkehrslandschaft hat sich aber in den letzten Jahrzehnten so negativ verändert. Autofahren wird immer gefährlicher, weil immer weniger Leute richtig Autofahren können.

    Keiner hält sich an Regeln, keiner Blinkt.


    Wie gesagt, ich fahre gerne schnell, aber ich bin dafür, dass in deutschland härtere Strafen im Straßenverkehr durchgesetzt werden. Und zwar für alle verstöße. (Beispiele: Dauerhaft auf einer leeren Autobahn sollte genau so hart bestraft werden, wie rechts überholen. Belgier und Niederländern sollten für Geschwindigkeitsüberschreitungen genau so bestraft werden, wie in deren Heimatländern).


    Regeln gibt es nicht umsonst. Vielleicht gibt es in Deutschland zu viel Bürokratie in vielen Bereichen, aber wenn im Straßenverkehr jeder die Regeln befolgen würde, wäre Autofahren viel entspannter, schneller und ungefährlicher. Aber nein, man versucht nicht die Leute zu erziehen, sondern autonomes Fahren durchzudrücken.

    Da ich meinen i4 ja nächste Woche in die Werkstatt bringe, habe ich das Geld für BimmerUtility in die Hand genommen und heute den Fahrzeugauftrag angepasst und die "8TR Dekodierung Zusatzfunktion" rausgeworfen. Wenn alles so klappt, wie ich hoffe, wird nächste Woche dann die neue Version aufgespielt und entsprechend des FA parametrisiert, sodass der Spurwechselassistent damit freigeschaltet sein müsste.


    Ich werde berichten, sobald ich meinen i4 wieder habe und es testen konnte ;)

    Das klingt für mich irgendwie nach Spoofing. Bitte kurz das ganze erklären!


    Verstehe ich das richtig:

    Mit BimmerUtility lässt sich die hinterlegte Ausstattungsliste ändern.

    Sofern sich die Änderungen nur um SW handelt, werden die Änderungen beim nächsten Update übernommen?


    Lässt sich damit so etwas, wie Active Cruise Control aktivieren?

    Wie sieht BMW das ganze rechtlich?

    Was wäre die Konsequenz, wenn dabei ein Unfall passiert?

    Ein Auto hat doch eine etwas längere Lebensdauer, mein aktuelles Auto ist 8,5 bis der i4 kommt und in meinem Umfeld werden die auch mal 20 Jahre gefahren. Daher werde ich nicht unnötig über 80% laden (natürlich vor der Fahrt von langen Strecken, da will ich schon die volle Kapazität), ich denke das ist der Hebel wo man dan Akku ohne Komforteinbußen schonen kann.

    Die letzten 10 Jahre habe ich das Handy länger genutzt als unsere Autos ;)


    Man kann ja auch darüber froh sein, dass gewisse Sünden aus Verbrennerzeiten beim E-Auto nicht mehr problematisch sind (u.a. Vollgas bei kaltem Motor, Autobahn dauerhaft über 200 und dann auf dem Rastplatz den Motor direkt ausmachen, nur Kurzstrecke fahren etc.). Das würde mir alles beim Gebrauchtwagenkauf mehr Sorgen machen, als jemand der sein E-Auto auf 100% geladen hat.

    Ich würde aber sagen, dass diese Annahme falsch ist. Man sollte gewisse Regeln genau so mit dem EV einhalten. Und wenn man sich damit etwas beschäftigt, sind das fast die gleichen wie mit dem Verbrenner :(