Beiträge von dima

    Leider nein, aber genauso teuer. Hatte mich auch bei Levella umgesehen, aber in den gewünschten Maßen (VA 9Jx20 & HA 10.5Jx20) leider nicht ab Lager. Und für ne Bestellung war mir Januar 2025 etwas zu spät.


    Dass die Reifengröße passt, bezweifle ich nicht. Dein Wunschfelgengröße ist aber an beiden Achsen breiter als die (255er/285er) Räder.



    Vielleicht gibt's die 21" in deiner Wunschgröße sofort lieferbar ;)



    Dieser Radsatz könnte vielleicht sogar passen.

    Durch die etwas kleinere ET steht das Rad nur minimal weiter raus.


    Levella FF1 Flowform Felgen 9J & 10,5J x 21 ET25 & ET35 5x120 Titan Frontpoliert
    Levella FF1 Flowform Felgen Das Flowforming Verfahren ermöglicht uns, ähnlich wie bei den Schmiedefelgen eine gewichtsoptimierte Konstruktion im Vergleich zum…
    levella.de


    Ich hatte zuerst auch die blauen auf der Bestellung. BMW meinte aber es gab einen Fehler im Konfigurator.

    Nun hab ich die roten :( Viel zu Mainstream ;)


    Die 225 wirst du meist nicht brauchen, wenn aber doch, ist das ein ;( Gefühl.

    Beim M50 macht es die Beschleunigung gut ;)

    BTW: Ich mag das adaptive Fahrwerk des M50, ABER bei Geschwindigkeiten über 180 ist das Fahrwerk viel zu schwammig und zu weich. Gefällt mir dann gar nicht.



    Auf den Bildern sind nur 18 Zöller drauf.

    Welche hast du denn nun in 19 genommen?

    "Gunmetal Grey" ist nur die Farbe.

    Übersehen ich was? :/

    Also ich bin gerade dabei meinen i4 nach 3 Jahren zu tauschen, Händler nehmen E-Autos nur zurück wenn ein entsprechendes Akku-Zertifikat gemacht wird, einige Zertifikate lesen sogar die Häufigkeit der 100% Ladungen aus. (in %)
    Der Rückkaufswert ist sehr wohl vom Zustand des Akkus abhängig.
    Darum wird es nicht so sein wie beim Verbrenner, dass nur das Alter und die Laufleistung massgeblich sind.

    Ein Händler hat mir erzählt, dass speziell die Leasing-Rückgaben sehr schwer zu verkaufen sind, weil bei den meisten keine Rücksicht beim laden genommen wurde.

    Deswegen versuche ich ein paar Regeln einzuhalten, die den Akku schonen sollten. Will das Fahrzeug ja irgendwann noch zu einem akzeptablen Preis verkaufen können.


    Und das mit den Leasing-Rückläufern ist auch klar. War bei den Verbrennern auch nicht anders. Nur konnte man es da vielleicht noch schwerer nachprüfen, wie das Auto behandelt wurde.

    Hab das damals (Anfang bis Mitte 2023) nem befreundeten Audi-Verkäufer erzählt, er hatte nur gesagt: Bei Audi wäre das nicht passiert, die halten sich zumindest an die Verträge, Liefertermine werden aber bei Audi genauso verschoben.

    Von Audi habe ich leider noch viel schlimmeres Gehört.

    Verschobener Liefertermin -> Audi sagt, das Fahrzeug kostet nun mehr -> Förderung deswegen verloren.

    Soweit ich weiß, geht das bei Privatkauf aber auch nicht.

    Das ganze läuft über eine Versicherung. Im schlimmsten Falle verliere ich die Selbstbeteiligung.

    Ich hab etwas mehr Rabatt bekommen, als bei anderen Händlern, die ich kontaktiert habe.

    Der Vertrag sieht ansonsten, wie ein normaler Kaufvertrag (ist nicht mein erster Neuwagen), bis auf eine Zeile "Konditionsgeber". Da steht meine Firma drin.

    Bei der Abholung hat dann der Händler allen ernstes behauptet, dass ich das Fahrzeug in Namen meiner Firma kaufe.

    Ansonsten lagen ganz normal die AGBs für Privatkäufe bei.


    Ich wollte keine Rechtsberatung, ich wollte wissen, ob andere in der Situation waren und wie es geendet hat.

    Ich habe ja schon einen Anwalt, der sich damit beschäftigt. Hab nur zu diesem Thema null Rechtssprechungen im Netz finden können.

    Ich glaube, dass du - ohne ein Versäumnis konkret beweisen zu können - kaum eine Chance hast. Die Hersteller haben sich bereits zu Beginn von Corona und der Kriegssituation abgesichert und so ziemlich alles angepasst, was irgendwie gefährlich werden könnte. Die Kennzeichnung des Liefertermins als "Kundenwunsch" war eine der Maßnahmen, da selbst ein unverbindlicher Liefertermin einklagbar ist, ein Kundenwunsch mit "Lieferung nach Möglichkeit des Werkes" aber eben nicht. Die Sache ist aber ja wie du schreibst schon beim Anwalt, daher würde mich viel mehr interessieren, wie der Anwalt deine Lage einschätzt. Wenn du hier fragst, könnte man meinen, dass der Anwalt keine so großen Chancen sieht, oder?

    Hab mir gerade im Detail nochmals meine Unterlagen angeschaut. Im Angebot stand "Kundenwunsch" drin. In der Auftragsbestätigung stand dann "Unverbindlicher Liefertermin" drin.

    Wie ich oben geschrieben habe, hat ja der Händler irgendwann den Kontakt abgebrochen. Davor ist folgendes Passiert:

    Der Händler ruf mich an und versucht mir zu erklären, dass BMW einen Fehler im Konfigurator hat wir die Ausstattung anpassen müssten.

    Ich hatte vorher blaue Bremssättel, nun rote. Ich glaube das Sportpaket musste angepasst werden.

    Da ich zu dem Zeitpunkt schon die Vermutung mit der Lieferzeit hatte, habe ich noch scherzweise gefragt, ob BMW hier mit Änderungen der Bestellung irgendwie mit dem Liefertermin tricksen möchte. Hat der Händler natürlich vehement verneint.

    Und was glaubt ihr dann, was in der ersten Bestelländerung drin stand: "Lieferungen nach Möglichkeiten des Werkes".

    Hier hab ich auch den Anwalt eingeschaltet, fristgerecht Einspruch eingelegt usw.

    "Lieferungen nach Möglichkeiten des Werkes" kann ja auch "erst in einigen Jahren" bedeuten :(


    Die große Frage ist ja, wenn du verklagst: BMW oder den Händler. BMW wird mit höherer Gewalt argumentieren und das können sie in dem Fall auch, da eine Pandemie und ein Krieg eben tatsächlich höhere Gewalt in Bezug auf die Lieferketten sind, und das ja kein Geheimnis war zu der Zeit. Der Händler hingegen hat ja nichts falsch gemacht, außer dir evtl. nicht direkt geantwortet. Also wen verklagst du?

    Gegen den Händler gehe ich auch nicht vor. Hier hat mich nur der Umgang mit dem Kunden angekotzt. Die waren dann auch total überrascht über meine Bewertung, die sie bei Abholung des Fahrzeugs haben wollten. Die Kommunikation des Händlers war das letzte. Und das vom "ältesten BMW Händler der Welt".

    Hallo zusammen,


    diese Frage richtet sich vor allem an Privatkäufer!

    Ich denke bei Firmenfahrzeugen interessiert das die Fahrer überhaupt nicht, und bei Privat-Leasing, bin ich nicht sicher, wie die Situation ist.


    Ich habe mir November 2021 den i4 M50 bestellt.

    Lieferdatum war 08 / 2022. Im Vertrag als "Kundenwunsch" angegeben.

    Als es sich abzeichnete, dass der Termin nicht eingehalten werden kann, was ich bereits im Sommer vermutet habe, habe ich regen Kontakt zum Händler aufgenommen.

    Nach und nach haben Sie die Kommunikation eingestellt und auf meine Mails gar nicht mehr reagiert.

    Ich musste Anwalt einschalten.

    Fahrzeug wurde Mai 2023 geliefert.


    Umweltbonus für Privatkauf lag 2022 bei 5.000€, 2023 lag er bei 3.000€.

    Weiterhin musste ich über ein Jahr, statt nur weniger Monate, einen Mitwagen fahren.

    THG-Quote für 2022 habe ich verloren.


    Gegen die Bundesregierung zu klagen, klappt nicht. Die haben diese ziemlich bescheuerte Regelung, dass der Stichtag der Tag der Zulassung ist.


    Nun versuche ich gegen BMW vorzugehen. Deren Argument ist aktuell höhere Gewalt wegen Corona und Ukraine-Krieg.

    Weiterhin habe ich einen etwas besseren Preis bekommen, weil mein Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit BMW hat.

    Der Händler komm nun also noch zusätzlich damit, dass deswegen nicht die AGBs für Privatkunden gelten.

    Der Fall liegt nun schon seit über einem Jahr bei meinem Anwalt. Auf außergerichtliche Einigungen geht BMW nicht ein. Klagen ist der einzige Weg, der aktuell noch übrig bleibt.


    Ich vermute, ich bin nicht der Einzige, der in dieser Situation ist. Wie seid ihr damit umgegangen?

    Gab es irgendwelche Erfolge bei den Schadensersatzforderungen?